Kannibalenprozess Urteil erwartet
Kassel - Armin M. drohen Haftstrafen zwischen wenigen Jahren und Lebenslang. Er soll im März 2001 einen Internet-Bekannten bei lebendigem Leibe verstümmelt, getötet und in der Folgezeit zum größten Teil gegessen haben. Als die Tat vor gut einem Jahr bekannt wurde, hatte sie weltweit für Schlagzeilen gesorgt.
Wie das Gericht entscheiden wird, ist völlig offen. Obwohl die Faktenlage unstrittig ist, gehen die Ansichten darüber, wie die Tat juristisch zu bewerten ist, weit auseinander. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42 Jahre alten Angeklagten Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes und zum Ermöglichen einer anderen Straftat - Störung der Totenruhe - vor.
Die Verteidigung hält die Tat vom März 2001 dagegen für Tötung auf Verlangen, weil das damals 43 Jahre alte Opfer nach der Beweiserhebung mit dem Töten und Verspeisen einverstanden war.
Die Kammer selbst erwägt auch eine Verurteilung wegen Totschlags. Während das Gesetz für Mord zwangsläufig Lebenslang vorsieht, kann diese Strafe bei Totschlag nur in besonders schweren Fällen verhängt werden. Generell steht auf Totschlag eine zeitige Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren, auf Tötung auf Verlangen maximal 5 Jahre.