Kanzler-Ehe vor Gericht: "Damit kann man jeden totmachen" - DER SPIEGEL
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Kanzler-Ehe vor Gericht "Damit kann man jeden totmachen"

Das Landgericht Berlin verhandelte über die Veröffentlichung von Ehe-Gerüchten aus dem Hause Schröder. Obwohl die Pressekammer am Nachmittag die einstweilige Verfügung gegen den Autor der Geschichte bestätigte, wird der Streit weiterhin die Juristen beider Seiten beschäftigen.
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Berlin - Öffentliches Interesse sind die Richter der Pressekammer des Landgerichts Berlin gewohnt, schließlich geht es hier oft um heikle Fragen aus der Presselandschaft. Was sich jedoch am Dienstag im recht kleinen Saal 143 des historischen Gebäudes abspielte, übertraf auch die ausgedehnte Vorstellungskraft der Beteiligten. Mehr als 50 Journalisten und rund 20 Kamerateams drängelten sich um einen der guten Plätze vor dem Richterpult von Presserichter Michael Mauk.

Folglich war die die Stimmung schon vor Beginn der eigentlichen Verhandlung gereizt. Als der Kanzler-Anwalt Michael Nesselhauf den Saal betrat, musste er an seinem Stehpult erst mal um Platz kämpfen.

Wenig später war klar, dass der Rechtsstreit um die unbewiesenen Gerüchte einer Ehe-Krise im Kanzlerhaus auch in den kommenden Wochen die Juristen beider Seiten und damit unweigerlich auch die restliche Presse beschäftigen wird. Während der Schröder-Anwalt weiterhin darauf besteht, dass das Schreiben über die Gerüchte nicht zulässig ist, argumentiert die Gegenseite, dass sie journalistisch sauber gearbeitet habe.

Die rechtlichen Details der Entscheidung vom Dienstag waren nicht leicht durchschaubar. Zwar zog der Kanzler durch seinen Anwalt Michael Nesselhauf am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen die "Märkische Oder-Zeitung" ("MOZ") wegen eines Formfehlers zurück, da er die Unterlagen des Verbots dem Anwalt des Blattes nicht richtig zugestellt hatte. Mit der Verfügung hatte er dem Blatt die weitere Verbreitung solcher Gerüchte untersagt, die es Anfang Dezember in einem Beitrag über die Kanzlergattin publiziert hatte.

Gegen den Autor der "MOZ"-Geschichte, den Berliner Korrespondenten Gunther Hartwig, hingegen hielt der Kanzler-Anwalt sein Verbotsersuchen aufrecht und wurde vom Richter rund eine Stunde nach der Verhandlung auch bestätigt. Demnach betreffe die Berichterstattung eindeutig "die Privatsphäre des Kanzlers", und es bestehe "kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verbreitung". Schon zuvor hatte der vorsitzende Richter Michael Mauk die Berichterstattung mit scharfen Worten gerügt. Mit solchen Gerüchten könne man Menschen "totmachen", sagte der erfahrene Presserechtler, der sich fast jeden Tag mit falscher, verfälschender oder unzulässiger Berichterstattung auseinander setzen muss.

Auf den ersten Blick sieht die Entscheidung wie ein Ende des Streits über den Zeitungsbericht der "MOZ" aus. In Wirklichkeit aber geht das Tauziehen der Juristen weiter. Der Kanzler-Anwalt gibt sich unnachgiebig, pocht auf das Recht seines Mandanten. Nesselhauf will die "MOZ" in einem so genannten Hauptsacheverfahren auf eine neue Unterlassung verklagen, mit der dem Blatt weitere Bericht über die Gerüchte verboten werden. Nesselhauf betonte sichtlich erregt vor Journalisten, dass nur so der Geschichte endgültig eine Ende bereitet werden könne.

Allerdings wird im Hauptsacheverfahren nicht mehr über die Zulässigkeit der Berichte verhandelt, sondern um den Wahrheitsgehalt der Gerüchte. Nach den Worten des Anwalts der "MOZ" sollen dazu auch Schröders Ehefrau Doris und die Leibwächter, die den Kanzler rund um die Uhr bewachen, in den Zeugenstand gebeten werden. Wahrscheinlich aber wird das Gericht solchen Anträgen nicht zustimmen, da es sich um eine unzulässige Ausforschung handeln dürfte. Auf jeden Fall aber wird es schon bald einen neuen Termin vor dem Berliner Landgericht geben - dann vermutlich in einem größeren Saal.

Matthias Gebauer