Kaprun-Prozess Berufungsgericht bestätigt Freisprüche
Linz - Damit ist das Urteil des Landesgerichts Salzburg rechtskräftig. Jetzt bleiben den Angehörigen der Opfer nur noch Zivilklagen. Die Touristen waren bei einem Feuer in der Gletscherbahn am Morgen des 11. November 2000 auf der Bergfahrt zum Kitzsteinhorn verbrannt oder erstickt. Nur zwölf Passagiere konnten sich retten.
Das Unglück war durch einen überhitzten Heißluftofen ausgelöst worden. Als Öl aus dem Bremssystem austrat, entzündete sich Feuer. Daraufhin kam die Gletscherbahn in einem Tunnel zum Stillstand, die Insassen saßen fest. Verstärkt wurde die Katastrophe dadurch, dass sich die Türen nicht von innen öffnen
ließen, dass der Tunnel nicht beleuchtet war und dass es nur eine schmale Diensttreppe als Fluchtweg gab. Nur wenige Insassen konnten sich retten. 92 Österreicher, 37 Deutsche, zehn Japaner, acht US-Bürger, vier Slowenen, zwei Niederländer, ein Brite und ein Tscheche kamen ums Leben.
Die Staatsanwaltschaft hatte im September 2004 gegen acht Freisprüche Revision eingelegt. Bei der Begründung hatte die Anklagevertreterin Eva Danninger-Soriath den Beschuldigten Fahrlässigkeit vorgeworfen und die Zulassung eines neuen Gutachtens als Beweismittel beantragt. Dies hatten die Verteidiger abgelehnt.