Kaprun-Prozess Staatsanwalt legt Berufung gegen Freisprüche ein
Wien - Der Einspruch betrifft nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA den Technischen Direktor der Gletscherbahnen Kaprun, den verantwortlichen Betriebsleiter der Bahn sowie die beiden Mitarbeiter der Firma Swoboda, die für den Wagenaufbau des Unglückszuges verantwortlich waren. Außerdem müssen sich zwei Mitarbeiter des Technischen Überwachungsvereins und zwei Sachverständige einem zweiten Prozess stellen.
Der Prozess war im Februar in erster Instanz mit Freisprüchen für alle der insgesamt 16 Angeklagten zu Ende gegangen. Die acht übrigen Freisprüche seien nun rechtskräftig, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Beim Brand im Tunnel der Gletscherbahn waren vor knapp vier Jahren 155 Menschen getötet worden. Nur zwölf Menschen konnten den Flammen entkommen. Auslöser der Katastrophe war ein defekter Heizstrahler im Führerhaus. Die meisten der Opfer stammten aus Österreich und Deutschland.
Die Freisprüche begründete das Gericht in Salzburg damit, dass den Beschuldigten keine Mitverantwortung nachgewiesen werden könne. Hinterbliebene der Opfer hatten mit Empörung und Fassungslosigkeit auf das Urteil reagiert.