Karolina-Plädoyers "Mittelalterliche Foltermethoden"
Memmingen - Der 31-jährige Mehmet A. habe sich eines grausamen Mordes mit bedingtem Vorsatz schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner heute. Bei den planvoll durchgeführten langfristigen Misshandlungen habe er "die Klaviatur mittelalterlicher Foltermethoden" angewandt. Mehmet A., der drogenabhängig war, sollte nach vier Jahren im Gefängnis in die Psychiatrie eingewiesen werden, beantragte der Oberstaatsanwalt. Der Türke gilt wegen seiner früheren Drogensucht als vermindert schuldfähig.
Die Verteidigung forderte Freispruch für die Mutter des Kindes. Der Anwalt von Mehmet A. plädierte für seinen Mandanten auf eine Haftstrafe von unter zehn Jahren. Ein Urteil wird bereits am Nachmittag erwartet.
Der 31-Jährige hatte das Kind laut Staatsanwaltschaft vier Tage lang mit äußerster Grausamkeit misshandelt. Die 26-jährige Mutter hinderte ihn nicht daran. Er soll Karolina geprügelt und gegen die Wand geschlagen, mit glühenden Gegenständen und heißem Wasser gefoltert haben. Einen Tag vor ihrem Tod rasierte Mehmet A. laut Staatsanwaltschaft dem Kleinkind die Haare ab und schlug sie mit einem Fausthieb bewusstlos. Das sterbende Kind war am 5. Januar 2004 in einer Kliniktoilette in Weißenhorn gefunden worden. Jede Hilfe kam zu spät. Das Paar fuhr nach der Tat in Richtung Türkei. In Italien wurde es vier Tage später festgenommen.