Karolina-Prozess: Angeklagter laut Psychiater kein Sadist - DER SPIEGEL
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Karolina-Prozess Angeklagter laut Psychiater kein Sadist

Mehmet A. soll die dreijährige Karolina so lange gefoltert haben, bis sie starb. Dafür muss er sich mit seiner Ex-Freundin Zaneta C. vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Dort sagte jetzt ein Psychiater aus, er habe bei Mehmet A. 1998 keine sadistische Veranlagung feststellen können.
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Memmingen- "Eine sadistische Neigung konnte klinisch nicht diagnostiziert werden", sagte Tobias Bottländer heute vor dem Landgericht Memmingen. Der Mediziner hatte A. 1998 begutachtet. Auffällig sei die Gewaltbereitschaft des 31-Jährigen gewesen, vor allem nach Drogenkonsum. Er habe deshalb schon damals die Einweisung des Mannes in eine geschlossene Abteilung empfohlen. Zuvor hatte der renommierte Gerichtspsychiater Norbert Nedopil dem Angeklagten "schwere seelische Abartigkeit" und sadistische Züge bescheinigt.

Mehmet A. war - wie heute bekannt wurde - wegen Drogenmissbrauchs und Gewalttätigkeiten schon vor der Tat insgesamt 16 Mal in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. "Impulsstörungen" und Aggressivität hätten sich unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol bei dem hochgradig süchtigen Angeklagten aufgeschaukelt, sagte Bottländer.

Der 31-jährige Türke soll das Kind seiner polnischen Freundin Zaneta C. vier Tage lang grausam gefoltert haben, bis es starb. Die mitangeklagte 26-Jährige habe die Misshandlungen angesehen, ohne Karolina zu helfen, heißt es in der Anklage. Die brutal zugerichtete und kahl geschorene Dreijährige sollen die beiden in einer Krankenhaustoilette in Weißenhorn bei Neu-Ulm abgelegt haben, in der sie am 5. Januar 2004 gefunden wurde.

Bottländer, der A. zwischen 1998 und 2003 während mehrerer Entziehungskuren behandelt hatte, sagte aus, der 31-Jährige sei sprunghaft und latent gewaltbereit gewesen, habe auch im familiären Bereich Gewalt angedroht.

Der Mediziner sagte weiter, A. habe sich über andere erheben und stärker sein wollen. Seine "narzisstische Ich-Schwäche" habe sich bei Drogenkonsum verstärkt. "Die Verquickung zwischen Sucht und Impulsstörung war sehr eng." A. habe extrem hohe Dosen von Drogen genommen, oft gemischt mit Medikamenten und Alkohol.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, er sei ausgeflippt, wenn Karolina nicht gehört habe. Zur Erziehung habe er sie mit der Hand, einem Gürtel oder Stock geschlagen und erhitzte Plastikflaschen auf ihren Körper gedrückt. Wegen A.s damaliger Drogensucht geht die Anklage von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Ein albanischer Ex-Freund von Zaneta C. berichtete, die Polin sei selten bei Karolina zuhause gewesen, habe sie stattdessen zu deren Oma oder Tante gebracht. Außerdem sei sie aggressiv gewesen. "Wenn sie Alkohol getrunken hat, hatte sie keine Kontrolle mehr über sich selbst." Mehmet A. hatte seine Ex-Freundin beschuldigt, die Dreijährige ebenfalls gefoltert zu haben.

Eine Freundin von C., die Karolina im Säuglingsalter sechs Monate lang rund um die Uhr betreut hatte, sagte, die Mutter sei zwei Monate lang weggefahren und habe das Kind bei ihr zurückgelassen. Ein weiterer Zeuge, ein Nachbar von Karolinas Oma, bemerkte, dass die Kleine längere Zeit lautstark weinte. Deshalb habe er das Jugendamt informiert. Die zuständige Sozialpädagogin gab an, Karolinas Oma habe ihr gesagt: "Das Kind wird behandelt wie eine Prinzessin."

Die Zeugen hatte der Anwalt von Mehmet A., Georg Zengerle, benannt, um zu beweisen, "dass die Mitangeklagte in bestimmten Punkten die Unwahrheit sagte". Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner sah "keine wesentlichen neuen Erkenntnisse".