Karolina-Prozess Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
München - Würde die Staatsanwaltschaft sich durchsetzen, wäre eine vorzeitige Freilassung des 32-jährigen Angeklagten nach fünfzehn Jahren Gefängnis ausgeschlossen. Im ersten Prozess wurde er zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Im Gegensatz zur Anklagebehörde sieht die Verteidigung den Mordvorwurf allerdings nicht belegt. Der Verteidiger von Mehmet A. forderte lediglich eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dies solle mit einer "zeitigen Freiheitsstrafe" bestraft werden. Das würde eine Verurteilung zu höchstens fünfzehn Jahren Haft bedeuten.
Für die 27-jährige Mutter des Kindes, Zaneta C., die zur Tatzeit mit Mehmet A. liiert war, forderte die Anklage acht Jahre Haft wegen Mordes durch Unterlassung. Beim ersten Prozess war sie zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Verteidiger von C. wiederum forderte erneut dieses Strafmaß.
Karolina war im Januar 2004 nach tagelangem Martyrium nackt, kahlgeschoren und mit schwersten Verletzungen in der Frauentoilette einer Klinik in ihrem Heimatort, dem schwäbischen Weißhorn, gefunden worden. Das Mädchen war nicht mehr zu retten und starb drei Tage später an einer Gehirnblutung.
Der Fall musste neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil des Landgerichts Memmingen als zu mild aufgehoben hatte. Das Urteil soll morgen fallen.
str/AFP/ddp