Karolina-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein - DER SPIEGEL
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Karolina-Prozess Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Nach dem Urteil im Karolina-Prozess will die Staatsanwaltschaft Memmingen in Revision gehen. Das Landgericht hatte die Karolinas Mutter und deren Ex-Freund wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Anklagevertreter werfen dem Ex-Paar dagegen Mord vor und fordern deutlich höhere Strafen.
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Memmingen - Die Mutter der zu Tode gefolterten Karolina, Zaneta C., hatte das Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte teilnahmslos zugesehen, wie ihr damaliger Freund ihre Tochter misshandelte. Der Mann, der 31-jährige Mehmet A, war mit zehn Jahren und drei Monate Gefängnis bestraft worden. Er quälte Karolina laut Gerichtsurteil mit Schlägen und Verbrennungen so brutal, dass sie starb.

Ein direkter Vorsatz war nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisbar, weshalb A. nicht wegen Mordes verurteilt wurde. Wegen seiner Gewalttätigkeit muss der 31-Jährige für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie.

Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner hatte den Angeklagten Mord vorgeworfen und deutlich höhere Strafen gefordert. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Wie Kreuzpointner mitteilte, wird Mehmet A. demnächst nach Italien überstellt, wo beim Landgericht Bozen ein weiteres Strafverfahren gegen ihn läuft. Vorverhandlungstermin ist der 18. Mai.