Katholische Kirche: Keine Gnade für Dirk Bach? - DER SPIEGEL
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Katholische Kirche Keine Gnade für Dirk Bach?

Schauspieler Dirk Bach und die katholische Kirche - keine fruchtbare Verbindung. Der Comedy-Mann spielt in seiner neuen Rolle zwar einen Franziskanermönch, sein Team findet im Erzbistum Köln aber keine Kirche für die Dreharbeiten.
Von Alexander Schwabe
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Geister, die man ruft, wird man nicht los, heißt es. Die Geister, die man verlässt, offenbar auch nicht. Dirk Bach ("Lukas") ist vor 25 Jahren aus der katholische Kirche ausgetreten - das verfolgt ihn bis heute. Der Comedy-Mann habe wegen seines Kirchenaustritts "Drehverbot" in katholischen Kirchen meldet "TV Today". Die Programmzeitschrift zitiert den Schauspieler: "Seit ich aus der Kirche ausgetreten bin, habe ich dort Drehverbot."

Es geht um die Dreharbeiten zu "Der kleine Mönch", so der Arbeitstitel einer neuen Serie, die im Herbst im ZDF anlaufen soll. Von Mai an soll sie produziert werden. Bach spielt darin einen kriminalistisch versierten Franziskanermönch, die Figur ist laut Bach angelegt wie Pater Brown. Doch anstatt in Kirchen zu drehen, filmt die Mannschaft in einer Kölner Stadthauswohnung, in der fünf Franziskaner zusammenleben.

Gegenüber SPIEGEL ONLINE wollte Bach den Zusammenhang zwischen seinem Kirchenaustritt und dem Drehverbot nicht aufrechterhalten. Das Zitat habe er so nicht gesagt, und wenn er es gesagt haben sollte, wäre es "dumm", aus seinem Kirchenaustritt ein Drehverbot abzuleiten. Seine Produktionsfirma habe zwar keine Drehgenehmigung in Kölner Kirchen erhalten, doch die Gründe kenne er nicht. Er wisse natürlich, dass die katholische Kirche schon lange ein Problem mit ihm habe. Dies beruhe auf Gegenseitigkeit, weshalb er schließlich ausgetreten sei.

Bachs Ausstatter, in Filmkreisen auch "location scout" genannt, bestätigt, dass das Kölner Generalvikariat keine Genehmigung für die Drehs in Kirchen erteilt hat. Warum die Anfrage abgelehnt worden ist, wisse er nicht. Er vermutet aber: "Es gab Probleme mit dem Drehbuch."

Von der Stabsabteilung 02 des Kölner Generalvikariats (Öffentlichkeitsarbeit) wurde die Behauptung, das Amt habe ein Drehverbot erlassen, zurückgewiesen. Begründung: "Weil wir das gar nicht können." Die Entscheidung liege bei jeder einzelnen Gemeinde des Erzbistums, 800 an der Zahl. "Wir können kein Verbot von hier aussprechen, weil das Hausrecht bei den Pfarrern liegt", sagt Carsten Horn von der Pressestelle des Erzbistums. "Wir empfehlen den Kirchengemeinden aber genau in die Drehbücher zu schauen, ob es mit der Würde einer Kirche vereinbar ist", ergänzt er. Der Kirchenaustritt eines Schauspielers spiele dabei keine Rolle.

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