Kaufmann-Prozess Wiederaufnahme wahrscheinlich
Hamburg - Der wegen schwerer räuberischer Erpressung in der JVA Tegel einsitzende Darsteller muss sich womöglich bald wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung vor Gericht verantworten. Der Strafrahmen hierfür liegt zwischen einem und zehn Jahren.
Offenbar sitzt der 56-Jährige seit November 2002 unschuldig im Gefängnis, da er im Zusammenhang mit der Tötung seines Steuerberaters Hartmut Hagen, 60, ein falsches Geständnis abgelegt haben soll.
In der vergangenen Woche verhaftete die Polizei in Berlin drei Tatverdächtige, von denen zwei die Tötung Hagens gestanden haben sollen. Die Freundin eines der Männer gab den Ermittlern einen Hinweis. Nach übereinstimmenden Aussagen der mutmaßlichen Täter, war Kaufmann zur fraglichen Zeit nicht am Tatort, Hagens Wohnung in München.
Ein Beschuldigter dürfe zwar durchaus straflos falsche Angaben zu seinem eigenen Verhalten machen, sagte der Münchener Oberstaatsanwalt Peter Boie. Kaufmann habe sich im Zusammenhang mit der Tötung des Steuerberaters aber nicht nur selbst als Täter bezichtigt, sondern auch zwei Unschuldige belastet. Einer der beiden Männer saß wegen der falschen Anschuldigungen mehrere Wochen in Untersuchungshaft.
Kaufmann bleibt vorerst in Haft
Boie teilte mit, dass das rechtskräftige Urteil gegen Kaufmann vorerst weiter bestehen bleibe. Der Stand der Ermittlungen spreche dafür, dass Kaufmann zusammen mit seiner verstorbenen Ehefrau Alexandra, 39, von Hartmut Hagen einen Kredit von rund 400.000 Euro erschwindelte. Der Steuerberater sei irgendwann misstrauisch geworden.
Die mutmaßlichen Täter Joachim U., 42, Wolfgang N., 50, und Heinz K., 50, sollen ausgesagt haben, von Alexandra Kaufmann angeheuert worden zu sein, um den Finanzexperten auszurauben. Einer von ihnen soll zudem ein Verhältnis mit der 39-Jährigen gehabt haben.
Darüber hinaus sicherte die Polizei in Hagens Wohnung Fingerabdrücke des Schauspielers, die eindeutig darauf hindeuteten, dass er sich kurz nach der Tat dort aufgehalten habe. "Wenn sie Fingerabdrücke auf der Tageszeitung von heute finden, sind die wohl kaum vom Vortag", sagte Boie gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Mehr möchte ich zum derzeitigen Ermittlungsstand nicht sagen. Es besteht weiter erheblicher Tatverdacht."
Es wird mit einem neuen Verfahren gerechnet
In Justizkreisen wird in den nächsten Wochen allerdings mit einem Wiederaufnahmeantrag vor dem Landgericht Augsburg durch Kaufmanns Anwälte gerechnet. Im Fall eines Freispruchs muss Kaufmann damit rechnen, dass das damals eingestellte Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Kreditbetrugs wieder aufgenommen wird.
Kaufmanns Anwalt Steffen Ufer sagte, sein Mandant habe das falsche Geständnis abgelegt, um seine offensichtlich an der Tat beteiligte Frau zu schützen. Zunehmend habe er sich aber in Lügen verstrickt. Der Vollzug von Kaufmanns Haftstrafe gilt bis zur Aufhebung des Urteils weiter.
Ein neues Verfahren führt nicht automatisch zur Freilassung. Dazu bedarf es einer eigenen Entscheidung des Gerichts. Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens könnte aber ein Haftentlassungsantrag gestellt werden. Bei einem positiven Entscheid beginnt dann ein neues Hauptverfahren. Günther Kaufmann blieb bislang bei seinen bisherigen Aussagen.