Kein Witz Wie Eltern ihre Kinder nennen
Schleswig - Der Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) entschied nun, dass das Mädchen Emelie trotz der Bedenken einer Standesbeamtin den Zusatz "Extra" tragen dürfe. (Az.: 2 W 110/03).
Das Erziehungsrecht enthalte auch das elterliche Recht der "Namenserfindung", teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Die Grenze sei nur dann erreicht, wenn das Kind mit dem Namen herabgewürdigt werde.
Die zuständige Standesbeamtin und gerichtliche Vorinstanzen hatten der Mutter von "Emelie-Extra" die Eintragung des gewünschten Namens zunächst mit dem Hinweis verweigert, dies sei kein Personenname. Für das Kind bestehe die Gefahr, lächerlich gemacht zu werden. Hiervon könne in der Kombination von "Extra" mit "Emelie" nicht ausgegangen werden, meinte dagegen das OLG.
Der gleiche Senat hatte 1998 auch den weiteren Vornamen "Prestige" für einen Jungen zugelassen. Heutzutage hat der Name "Prestige" - Ansehen - einen bitteren Beigeschmack: Der gleichnamige Tanker, der im November 2002 vor der galicischen Küste sank, verursachte die größte Umweltkatastrophe in der Geschichte der iberischen Halbinsel. Etwa 1000 Kilometer Küste und das Meer wurden verseucht. Noch heute werden Ölklumpen angeschwemmt.
Eine Kölner Familie war erst kürzlich mit ihrem Namenswunsch für den Nachwuchs gescheitert: Nach gewaltigen Protesten entschied sich die türkisch stämmige Familie, den Sohn doch nicht Osama Bin Laden zu nennen.