Kentucky: Verurteilte klagen gegen Hinrichtungsmethoden - DER SPIEGEL
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Kentucky Verurteilte klagen gegen Hinrichtungsmethoden

Zwei zum Tode verurteilte Mörder haben eine Verfassungsklage eingereicht. Nicht gegen die Todesstrafe an sich klagen sie, sondern gegen die Hinrichtungsmethoden. Der Tod auf dem elektrischen Stuhl oder durch die Giftspritze sei qualvoll, argumentieren sie. Die Exekution sei daher Folter und verfassungswidrig.
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Frankfort/USA - In Kentucky werden Todeskandidaten seit Ende der neunziger Jahre mit der Todesspritze hingerichtet. Da die beiden Männer verurteilt wurden, als noch die Exekution auf dem elektrischen Stuhl die Regel war, kommen für sie beide Hinrichtungsarten in Frage.

Bei der Todesspritze wird dem Verurteilten den Klägern zufolge neben einem Schmerzmittel und einem lähmenden Wirkstoff Kaliumchlorid injiziert, das einen Herzstillstand bewirkt. Die Dosierung des Narkotikums sei jedoch zu gering, um die mit erheblichen Schmerzen verbundene Wirkung des Kaliumchlorids zu dämpfen.