Kinderschänder-Prozess: Der Alptraum von Angers - DER SPIEGEL
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Kinderschänder-Prozess Der Alptraum von Angers

Im größten Missbrauchprozess in der Justizgeschichte Frankreichs müssen sich ab heute 66 Angeklagten verantworten: Sie sollen sich jahrelang an ihren Kinder vergangen haben oder sie an Kinderschänder vermittelt haben. Die Ermittlungsergebnisse sind so grausam, dass die Geschworenen psychologische Betreuung brauchen.
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Angers - Die Worte fehlen, um den Alptraum zu beschreiben, den die Kinder von Januar 1999 bis Februar 2002 in ihren Familien erlebt haben müssen. Nach Angabe von Psychologen sind die Kinder "seelisch zerstört". Sie mussten Gruppenvergewaltigungen und unerträgliche Übergriffe erleiden. Durch die Misshandlungen hätten sie jegliches Vertrauen in Erwachsene verloren, könnten kaum mehr essen und zeigten schwerste Verhaltensstörungen.

Laut Anklage wurden die Minderjährigen für Lebensmittel, Zigaretten oder Geld von den eigenen Eltern oder Großeltern zum Missbrauch an Pädophile vermietet. Im Zentrum des Prozesses steht ein rund 30 Jahre altes Paar. Die Eltern sollen ihre beiden Töchter im Alter von drei und vier Jahren an mindestens 25 Erwachsene verkauft haben. 18 weitere Kinder sollen sie an einen 38-jährigen Maurer vermittelt haben. Der Zeitung "Le Monde" zufolge sollen drei Paare ihre und die Kinder von Verwandten zu "Doktorspielen" mit den Erwachsenen verkauft haben. Ein junges Mädchen soll dabei 45 Mal vergewaltigt worden sein.

Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen eine 16-Jährige, die im November 2000 den Freund ihrer Mutter und dessen Bruder wegen Vergewaltigung anzeigte. Beide Männer waren bereits einschlägig vorbestraft. Bei ihren Nachforschungen stießen die Ermittler auf ein umfangreiches Netz von Kinderprostitution und Pädophilie.

"Meines Wissens gab es in Frankreich noch niemals einen Kriminalfall von diesem Ausmaß", sagte einer der 51 Verteidiger, Pascal Rouiller. Von den 66 Angeklagten sind 39 wegen Vergewaltigung von Minderjährigen unter 15 Jahren und schwerer Zuhälterei angeklagt. Ihnen drohen 30 Jahre Haft. Die anderen stehen unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Mitwisserschaft vor Gericht. Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft. Die meisten der Angeklagten sind geständig, drei sind schon einmal wegen sexueller Delikte bestraft worden. Auffallend ist auch, dass zu den Tätern 27 Frauen gehören.

Fast alle Angeklagten kommen aus schlechten sozialen Verhältnissen, leben von Sozialhilfe und haben weder Beruf noch Ausbildung. "Meine Mandanten stammen aus einem sehr benachteiligten Milieu, die meisten können nicht lesen, und es ist sehr schwer, sie dazu zu bringen, auf ihre Akte zu reagieren", sagte Anwalt Rouiller. Obwohl die Familien von Sozialdiensten betreut wurden, hatte anscheinend jahrelang niemand etwas von den Vorgängen bemerkt.

Allein um die 430 Seiten starke Anklageschrift zu verlesen, sind bis zu vier Prozesstage eingeplant. Für die Verhandlung im Justizpalast Angers musste extra ein 360-Quadratmeter großer Saal angebaut werden. Zum Auftakt des Prozesses wurden zunächst nur die Personalien festgestellt, um die Vorwürfe wird es erst in den kommenden Wochen gehen.

"Widerlich" und "abstoßend" sollen die Schilderungen in der 25.000 Seiten starken Akte sein. Die neun Geschworenen und acht Ersatzgeschworenen werden deshalb während des Verfahrens psychologisch betreut. Wegen der entsetzlichen Taten werden die Verhandlungen vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Anwälte der Opfer fordern aber die Teilnahme der Medien. Der Prozess müsse "einen kollektiven Elektroschock" auslösen, sagte einer der Anwälte der Kinder, Alain Fouquet.

Den Kindern bleibt ein Auftritt im Gerichtssaal erspart. Ihre Aussagen wurden im Zuge der Ermittlungen von der Polizei gefilmt, sie werden auf einem Bildschirm vorgeführt. Der Prozess soll nur vier Monate dauern und wird vermutlich eine Million Euro kosten. Das Urteil wird Ende Juni erwartet.

In Hinblick auf das Justiz-Fiasko beim Kinderschänderprozess von Outreau im Mai 2004, wurde die Beweisaufnahme diesmal besonders sorgfältig vorbereitet. Nach Ermittlungspannen mussten in Outreau aus Mangel an Beweisen 13 der 16 Angeklagten freigesprochen werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung glauben aber auch diesmal, dass einige während der Tat maskierte Mittäter noch nicht gefasst wurden. So hätten Opfer von einer tätowierten Frau berichtet, die nicht unter den Angeklagten sei.