Kindesmissbrauch: "Das Opfer zum Täter gemacht" - DER SPIEGEL
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Kindesmissbrauch "Das Opfer zum Täter gemacht"

Hans-Dieter Meyer, einer der prominentesten Verbraucherschützer Deutschlands, ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach missbraucht hatte - er hatte behauptet, der Wunsch nach Sex sei von der heute 18-Jährigen ausgegangen.
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Itzehoe - Das Landgericht Itzehoe hielt den 65-jährigen Gründer des Bundes der Versicherten (BdV) in mindestens sieben Fällen für schuldig, die Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht zu haben. Auch die Mutter des Mädchens, die den Handlungen an ihrer Tochter tatenlos zugesehen haben soll - in einem Fall soll auch sie sich an dem Mädchen vergangen haben - wurde verurteilt: ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung und ein Bußgeld von 7500 Euro.

Die beiden Verurteilten sehen sich als Opfer von übertriebenen sexuellen Fantasien des heute 18-jährigen Opfers. Meyer räumte während des Prozesses sexuelle Beziehungen mit dem Mädchen ein, diese seien aber von ihr gewünscht gewesen. Doch die Richter glaubten ihm nicht. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing, Meyer habe vergeblich versucht, sich selber als "Opfer" einer sexbesessenen, kindlichen Nymphomanin darzustellen. Auf der einen Seite habe Meyer sich als selbstbewusster Fernsehstar präsentiert, auf der anderen Seite habe er sich gegen die angeblichen sexuellen Forderungen einer 14-Jährigen nicht wehren können. Ein entsprechendes Video, mit dem er seine Version untermauern wollte, bezeichnete der Richter als "offensichtlich manipuliert". Hülsing sagte: "Selbst in ihrem letzten Wort haben sie eiskalt versucht, das Opfer zum Täter zu machen".

Meyers Verteidiger kündigte noch im Gerichtsgebäude Revision gegen den Schuldspruch an.