Klage: "Florida-Rolf" will nach Miami zurück - DER SPIEGEL
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Klage "Florida-Rolf" will nach Miami zurück

Rolf John, Deutschlands berühmtesten Sozialhilfe-Empfänger, zieht es wieder an die sonnigen Strände Floridas. Vor Gericht will der 65-Jährige durchsetzen, dass ihm das Sozialamt weiterhin seine Stütze auch dann überweist, wenn er wieder in die USA zurückkehrt.
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Hannover - Das niedersächsische Landessozialamt hatte nach einer Verschärfung des Sozialgesetzbuches Johns Auslandssozialhilfe gestrichen. Deswegen musste der ehemalige Banker im Mai aus Florida nach Deutschland zurückkehren. Im Frankfurt hatte er daraufhin normale Sozialhilfe beantragt.

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover beruft John sich jetzt auf eine Klausel im Sozialgesetzbuch, nach der so genannten Altfällen weiterhin Sozialhilfe im Ausland gezahlt werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings nach Angaben des niedersächsischen Sozialministeriums, dass der Betroffene zwei Jahre ununterbrochen seine Stütze im Ausland bekommen hat und dort ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt. Eine solche unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die USA habe John aber nicht vorweisen können, sagte ein Ministeriumssprecher.