Klon-Sekte: Nichts als heiße Luft - DER SPIEGEL
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Klon-Sekte Nichts als heiße Luft

Die Behauptungen stehen im Raum, Beweise gibt es nicht. Dass die Ufo-gläubige Raelianer-Sekte tatsächlich Babys geklont hat, wird daher immer unwahrscheinlicher. Nun hat der Journalist, der mit der Überprüfung der ersten angeblichen Klongeburt betraut war, die Flinte ins Korn geworfen.
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New York - Der amerikanische Journalist Michael Guillen gab nach zehn Tagen Bemühungen sein Vorhaben auf, den genetischen Nachweis für das erste angebliche Klonbaby zu erbringen. Die von ihm ausgewählten Mediziner hätten bis heute nicht den versprochenen Zugang zu dem angeblich geklonten Mädchen "Eve" bekommen, schreibt Guillen in einer am Montagabend in New York verbreiteten Erklärung.

"Mit anderen Worten, es ist absolut möglich, dass Clonaids Ankündigung Teil eines groß angelegten Täuschungsmanövers ist, das der Raelianer-Sekte Publizität verschaffen sollte", heißt es in Guillens Erklärung.

Die Direktorin der Firma Clonaid, Brigitte Boisellier, hatte bei einer Pressekonferenz am 27. Dezember in Florida die Geburt des ersten angeblich geklonten Babys bekannt gegeben. Sie ernannte Guillen zum unabhängigen Gutachter und beauftragte ihn damit, ein Expertenteam seiner Wahl zusammenzustellen. Dieses sollte der Mutter der kleinen "Eve" und dem laut Boisselier aus einer ihrer Hautzellen geklonten Kind je eine Blutprobe entnehmen und das darin enthaltene Erbgut vergleichen.

Doch nur wenige Tage nach der Mitteilung, die weltweit mit Entsetzen und Ungläubigkeit registriert wurde, nahm Boisselier ihre Zusage zurück und erklärte, "Eves" Eltern brauchten noch Bedenkzeit. Inzwischen ist nach Angaben Boiselliers ein zweites, angeblich ebenfalls von Clonaid geklontes Baby zur Welt gekommen. Seine Eltern seien ein lesbisches Paar in Belgien, das auch auf seiner Anonymität bestehe.

Ein Rechtsanwalt in Florida hatte zuvor bei Gericht beantragt, den "Eves" Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Klonen sei ein großes Wagnis, das enorme Gefahren für das Kind berge und damit als "Kindesmissbrauch" einzustufen sei. Der Anwalt will Clonaid zwingen, vor Gericht alle Daten offenzulegen und einen DNS-Beweis für das Klonkind zu erbringen.

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