Kriminalität Kritik an der Polizei im Fall Ulrike
Potsdam - Der mutmaßliche Mörder der kleinen Ulrike aus Eberswald war der Polizei bereits Wochen vor seiner Festnahme bekannt. Ein früherer Zugriff auf den inzwischen geständigen Stefan Jahn war laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht möglich. Die Hinweise seien keine heiße Spur gewesen, räumte der Leitende Oberstaatsanwalt von Frankfurt (Oder), Carlo Weber ein. "Von Fahndungspannen kann keine Rede sein", sagte er im Bezug auf einen Bericht der "Märkischen Allgemeine".
Auch Staatssekretär Eike Lancelle (CDU) sprach von "entschuldbaren Unebenheiten" bei der Fahndung. Allerdings sei es "gravierend", dass das brandenburgische Innenministerium bei der Pressekonferenz nach der Festnahme Jahns am 29. März von den Details nichts gewusst habe. Laut Weber hatte eine Bewährungshelferin des als Autodieb vorbestraften Jahn mehrere Tage, bevor die Leiche der 12-jährigen Ulrike entdeckt wurde, auf dessen Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Phantombild hingewiesen.
Die Polizei sei dem Hinweis der Frau nachgegangen, habe Jahn aber nicht zu Hause angetroffen. "Wir hatten zu diesem Zeitpunkt keine Handhabe gegen den Mann. Wir wussten noch nichts über die Tat und hatten keine Spuren vom Täter", sagte Weber. Eine Überprüfung des 25-jährigen Jahn hatte ergeben, dass dieser nicht wegen Sexualdelikten vorbestraft war. "Der Hinweis der Bewährungshelferin war viel zu dünn, um etwa eine Fahndung nach Jahn auszuschreiben."
Weber bestätigte, dass Jahn Mitte März in einem gestohlenen Wagen festgenommen worden war, aber wieder auf freien Fuß kam. "Es lag kein Haftgrund vor, eine Verbindung zu dem Fall Ulrike war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich." Nach dem Fund von Ulrikes Leiche am 8. März war zwar der am Tatort auf einer Flasche hinterlassene Fingerabdruck maschinell mit den beim Bundeskriminalamt vorliegenden Abdrücken verglichen worden. Wegen der schlechten Qualität des Abdrucks war Jahn jedoch als Täter ausgeschlossen worden.
"Erst dank der akribischen Handarbeit der Polizei konnte die Übereinstimmung des Fingerabdrucks mit dem von Jahn festgestellt werden", sagte Weber. Nach seinen Worten sind die Vorwürfe gegen die Ermittler ungerechtfertigt. Auch der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und die Gewerkschaft der Polizei verteidigten die Ermittlungen. Ulrike war am 22. Februar verschleppt, missbraucht und getötet worden.