Kündigung: Bohlen verklagt Müller - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Kündigung Bohlen verklagt Müller

Dieter Bohlen wehrt sich vor Gericht gegen die fristlose Kündigung seines Werbevertrages mit Müller-Milch. Die Großmolkerei hatte den einst als Spitzenkandidaten einer fiktiven Müllerpartei begehrten Schlagerproduzenten gefeuert, nachdem der sich abfällig über Buttermilchkonsumentinnen geäußert hatte.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Augsburg - Die Klage bestätigte der Sprecher des Landgerichts Augsburg, Karl-Heinz Haeusler, der "Augsburger Allgemeinen". Den Streitwert der Klage, der sich nach der Höhe des Vertrages richte, habe das Landgericht auf 500.000 Euro festgesetzt.

Nach längerer erfolgreicher Werbepartnerschaft hatte Bohlen im August in einem Zeitungsinterview gesagt: "Buttermilch wird von 50-jährigen Bio-Latschenträgerinnen gekauft." Müller kündigte daraufhin den hoch dotierten Vertrag fristlos. Müller-Marketingleiter Jens-Oliver Hauck hatte damals erklärt, eine derartige Äußerung sei "schlicht nicht hinnehmbar, erst recht nicht von einem mit uns verbundenen Werbepartner".

Die Großmolkerei hatte zuvor erwogen, Bohlen nicht nur für Milchreis, sondern eben auch für Buttermilch werben zu lassen. Dabei waren zwei Versionen eines Werbespots gedreht worden, einmal mit Bohlen und einmal ohne ihn. Müller hatte sich schließlich für Buttermilch-Werbung ohne Dieter Bohlen entschieden, was den Musikproduzenten offenbar zu der Latschenträgerinnen-Aussage gereizt hatte.

In seiner Klage lässt Bohlen nach Angaben des Gerichts nun erklären, dass seine Äußerung nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Werbevertrags führen könne. Der Vertrag sei sowieso schon gekündigt worden, allerdings in beiderseitigem Einvernehmen. Außerdem sei er für seine flapsigen Bemerkungen bekannt, und er habe auch nichts gegen Müller-Milch und das Produkt Buttermilch an sich gesagt, so Bohlen.