Kunstfehler-Prozess Das Sorgenkind
Es war kurz nach 22 Uhr, als in der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe des Klinikums München-Harlaching das Unheil begann. Bei der hochschwangeren Frau im Krankenzimmer setzten plötzlich die Wehen ein, auch die Fruchtblase war wenige Stunden zuvor geplatzt - und weil die Patientin sehr litt, entschied sich die Dienst habende Hebamme, schmerzstillende Mittel zu verabreichen. Ein Fehler, wie sich herausstellen sollte.
2000 Kinder werden im Städtischen Krankenhaus München-Harlaching jährlich zur Welt gebracht, der Großteil von ihnen kerngesund. Und bis zu diesem Zeitpunkt deutete nichts darauf hin, dass sich daran an diesem Abend etwas ändern sollte. Doch das tat es.
Laut Landgericht München I gab die Hebamme der Frau Präparate mit dem Wirkstoff Propyphenazon, der eigentlich schmerzlindernd und leicht krampflösend wirkt. Unter normalen Umständen. Doch dass die ihr anvertraute Patientin ausgerechnet gegen diese Substanz allergisch war und dies auch in allen ihren Krankenunterlagen angegeben hatte, übersah die Geburtshelferin.
Die werdende Mutter reagierte allergisch und erlitt einen Kreislaufschock. Um 22.23 Uhr wurde sie in den Kreißsaal gebracht. Zwei Ärzte und der Oberarzt eilten herbei, leiteten unverzüglich eine Notgeburt ein. 17 Minuten später brachte die Frau einen Jungen zur Welt: dreieinhalb Kilogramm schwer, 50 Zentimeter groß - doch das Neugeborene atmete nicht.
Drei Wochen lang wurde der Kleine in der Kinderklinik behandelt, neun Tage lang künstlich beatmet. Immer wieder litt er unter schweren Krämpfen. Sein Gehirn hatte bei der Geburt durch die Unterversorgung mit Sauerstoff schwersten und irreparablen Schaden genommen.
Heute, neun Jahre später, lebt der Junge mit den Folgen der Fehler, die andere damals machten. Er kann nicht greifen, nicht spielen, nicht sprechen, er kann nicht alleine essen, ist nicht einmal in der Lage, zu robben oder sich vom Bauch auf den Rücken zu drehen. Sitzen kann er nur in einem Spezialstuhl. Weil er deshalb weitgehend im Liegen lebt, leidet er an Atemwegserkrankungen. Nach Ansicht der Ärzte wird sich sein Zustand weiter verschlechtern.
Dennoch nimmt er seine Umwelt wahr. Er versteht seine Eltern, er lacht, kann sich freuen, sieht gerne fern und liebt Musik. Und: Er reagiert traurig, wenn er erkennen muss, vollkommen hilflos zu sein.
350.000 Euro Schmerzengsgeld und eine lebenslange monatliche Rente von 500 Euro sprach die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I gestern dem Jungen zu (Az. 9 O 6741/98). Eine Entschädigungssumme, die in der deutschen Rechtsgeschichte zuvor selten erreicht wurde. Die Richter hielten es bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für entscheidend, dass der Neunjährige in der Lage ist, sich, seine Umgebung und seine Behinderung wahrzunehmen.
Betroffenen-Organisationen wie der Allgemeine Patientenverband begrüßten heute das Urteil. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung", betonte Präsident Christian Zimmermann gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Die Gerichte gehen dazu über, endlich angemessene Entschädigungssummen zu zahlen." Zimmermann betonte, dass aber weiterhin zahlreiche strukturelle Veränderungen im Gesundheitssystem notwendig blieben. Nur so ließe sich die Zahl der ärztlichen Kunstfehler senken. Der Fall aus München sei leider kein Einzelfall.
Nach einer Untersuchung des Berliner Robert-Koch-Institutes unterlaufen den "Göttern in Weiß" jährlich etwa 12.000 Behandlungsfehler. Die meisten seien auf organisatorische Defizite zurückzuführen. Ungenügende Absprachen, unklare Handlungsanweisungen, Mängel in der ärztlichen Dokumentation führten zu Behandlungsfehlern, die oftmals schwer wiegende Folgen hätten. "Die Bedeutung von Organisationsfehlern scheint, was ihre rechtliche Relevanz und ihre Häufigkeit betrifft, zuzunehmen", heißt es in der Studie.
Der Neunjährige aus Bayern wird trotz der richterlichen Entscheidung zu seinen Gunsten noch auf sein Geld warten müssen. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ist nicht damit zu rechnen, dass dieses sofort rechtskräftig wird", teilte das Landgericht München mit. Dass das Krankenhaus Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, wollte ein Kliniksprecher gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht bestätigen. Experten rechnen jedoch fest damit.