Lachhaft: Schmerzensgeld für Kitzeln gefordert - DER SPIEGEL
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Lachhaft Schmerzensgeld für Kitzeln gefordert

Wenn es um ihre Tochter geht, hört für ein Elternpaar aus Rheinland-Pfalz der Spaß auf. Weil eine Freundin das Mädchen gekitzelt hatte, klagten die Eltern auf Schmerzensgeld. Das Gericht lehnte die Klage ab: Kitzeln sei keine Körperverletzung.
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Prüm - Wenn Kinder toben, geht es mitunter heiß her - oft genug "bis einer heult". Dann muss eine höhere Instanz den Streit schlichten. Bis vor das Amtsgericht in Prüm (Eifel) zogen die Eltern eines Mädchens mit ihrer Klage. Das Kind hatte sich gestoßen und verletzt, nachdem eine Spielkameradin sie gekitzelt hatte. Die Eltern forderten daraufhin 3500 Euro Schmerzensgeld, wie die "Neue Juristische Wochenschrift" berichtet.

Die Richter befanden, dass weder der Spielkameradin noch deren Eltern ein Vorwurf zu machen sei und wiesen die Klage ab. Kitzeln sei keine Körperverletzung. Im Gegenteil diene es besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig, entschied das Amtsgericht.