Steuerprozess Ex-Model Auermann muss 49.500 Euro zahlen
Ex-Model Auermann: Verurteilt wegen Steuerhinterziehung
Foto: Sean Gallup/ Getty ImagesBerlin - Das frühere Top-Model Nadja Auermann ist auch im Berufungsverfahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Donnerstag 49.500 Euro Geldstrafe, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Auermann zwischen 1999 und 2002 nicht nur in Monaco, sondern auch in Berlin einen Wohnsitz hatte.
Für diesen Zeitraum hätte sie in Deutschland Steuern zahlen müssen. Auslöser des Rechtsstreits war eine Villa im Stadtteil Köpenick. Auermann hatte stets erklärt, sie habe das Haus nur als Geldanlage erworben. Im ersten Prozess war die 44-Jährige im Dezember 2011 zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt worden.
Das Landgericht urteilte nur wenig milder als die Vorinstanz. Im Jahr 2011 setzten die Richter 360 Tagessätze an, in der Berufungsverhandlung waren es 330 Tagessätze. Da Auermann inzwischen aber deutlich weniger verdient, ist die Summe der Geldstrafe unterm Strich deutlich niedriger als 2011. Der festgesetzte Tagessatz sank von 250 Euro auf 150 Euro.
Die Richter stellten fest, dass Auermann insgesamt 86.000 Euro hinterzogen hat. Diese Summe hat sie bereits beglichen. Die Berufungsverhandlung hatte sich über 35 Verhandlungstage hingezogen und dauerte fast anderthalb Jahre. Auermann kündigte an, sie wolle in Revision gehen, wie ein Sprecher des Landgerichts erklärte.