Gefängnisstrafe Lindsay Lohan rückt ein
Gefängnisstrafe: Lindsay Lohan rückt ein
Foto: AP/ Los Angeles County Sheriffs DepartmentLos Angeles/New York - Lindsay Lohan ist in Haft. Die Schauspielerin erschien am Dienstagmorgen (Ortszeit) wenige Minuten nach dem festgesetzten Termin in einem Gericht in Beverly Hills. Der große schwarze Wagen der 24-Jährigen fuhr direkt zum Eingang des Gebäudes, in dem sie und ein ganzer Tross von Begleitern sofort verschwanden. Den Dutzenden Fotografen und Kameraleuten blieben nur Sekunden, um ein Bild von der Schauspielerin mit dunklem Blazer und Sonnenbrille zu erhaschen.
Das Gericht hatte zuvor mitgeteilt, dass der Hafttermin nichtöffentlich sein werde. Bilder von Alkoholsünderin in Handschellen werde es nicht geben.
Lohan war am 6. Juli wegen der Verletzung von Bewährungsauflagen zu 90 Tagen Haft verurteilt worden. Die Richterin ordnete außerdem an, dass Lohan nach Absitzen der Haftstrafe in einer Suchtklinik drei Monate auf Entzug gehen muss. Im Gerichtssaal war sie in Tränen ausgebrochen.
Lindsay Lohan: Die Unbelehrbare
Am Abend vor dem Haftantritt war ihr noch zum Scherzen zumute. In einer Twitterbotschaft witzelte die Schauspielerin, sie habe lediglich damit Erfahrung, für Disney-Filme bestellt zu werden. "Ich habe nie gedacht, einmal ins Gefängnis bestellt zu werden."
Lohans neues "Movie-Set" ist ein zweistöckiger grauer Betonbau in der kalifornischen Kleinstadt Lynwood, nur wenige Kilometer außerhalb von Los Angeles. Das Frauengefängnis beherbergt bis zu 2300 straffällig gewordene Frauen.
Die Schauspielerin soll in einer Abteilung für "besondere Bedürfnisse" untergebracht werden, in einer Zelle, die für prominente Gäste reserviert ist. Lohan darf in ihrer Zelle speisen, täglich ihren Anwalt sehen und am Wochenende von Freunden und Verwandten besucht werden. Doch viele Extras gibt es nicht. Statt der gewohnten Schminktöpfchen steht nur der vom Gefängnis ausgegebene Waschbeutel mit Zahnbürste, Seife, Deodorant und Shampoo für die Schönheitspflege zur Verfügung.
Für Lohan könnte die Zeit hinter Gitter kürzer ausfallen, sagte ein Polizeisprecher laut "Usmagazine.com" kürzlich. Wegen notorischer Überfüllung der Gefängnisse sei es üblich, Straftäter mit geringen Delikten bereits nach Verbüßung eines Viertels der Strafe zu entlassen. Die Richterin könnte dies allerdings verbieten.