Insolvenz im Internet Becker muss blechen
München - Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte den ehemaligen Spitzensportler heute zur Zahlung von gut 108.000 Euro. Hinzu kommt noch der Betrag von knapp 6000 Euro aus einem früheren Urteil des Landgerichts München von 2003.
Der Insolvenzverwalter des im Juni 2001 pleitegegangenen Internetportals Sportgate hatte 1,5 Millionen Euro von Becker gefordert, dem 60 Prozent des Unternehmens gehört hatten. Becker hatte 2000 in einer schriftlichen Erklärung den Ausgleich von etwaigen Sportgate-Verlusten zugesichert. Nötig geworden war der erneute Gerichtstermin, da der Bundesgerichtshof die Erklärung Beckers - anders als zuvor das OLG - als "formlos gültig" ansah.
Nach Auffassung des OLGs München war die Erklärung von 2000 zum Zeitpunkt der Insolvenz aber nicht mehr gültig, da sie durch einen späteren Vertrag abgelöst worden sei. Damit müsse Becker keinen Verlustausgleich in Höhe von 1,5 Millionen Euro leisten.
Das Gericht entschied jedoch, dass Becker für den Differenzbetrag zwischen dem Nennkapital und dem bei der Eintragung der Gesellschaft noch vorhandenen Eigenkapital aufzukommen habe. Diese sogenannte Unterbilanzhaftung beschränke sich nicht auf die Höhe von Beckers Anteil, wie das Landgericht befunden hatte. Vielmehr erstrecke sich die Haftung auf die gesamte Höhe der Unterbilanz.
Sportgate sollte ursprünglich Internetportal für die 87.000 Vereine des Deutschen Sportbundes sein und so Amateursportler miteinander in Kontakt bringen.
jdl/ddp