Kein Fremdverschulden Staatsanwalt stellt Ermittlungen zu Schumacher-Sturz ein
Ehemaliger Rennfahrer Schumacher (2004): Skier in "perfektem Zustand"
Foto: GIAMPIERO SPOSITO/ REUTERSParis/Méribel - Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft zum Skiunfall von Michael Schumacher sind zu Ende. Es gebe keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, teilte die Behörde mit. Die Ausschilderung und Markierung der Piste seien "den französischen Vorschriften entsprechend" gewesen, sagte Staatsanwalt Patrick Quincy.
Schumacher war am 29. Dezember im ostfranzösischen Skigebiet Méribel abseits der markierten Pisten gestürzt und mit dem Kopf auf einen Fels geschlagen. Mit einem lebensgefährlichen Schädel-Hirn-Trauma wurde er in die Universitätsklinik von Grenoble gebracht, wo er wochenlang im künstlichen Koma lag. Inzwischen haben die Ärzte die Aufwachphase eingeleitet, die laut Schumachers Familie aber noch länger dauern kann.
Der Erklärung der Staatsanwaltschaft zufolge lagen der Felsen, über den Schumacher zunächst stürzte, und der zweite Felsen, auf den er mit dem Kopf aufschlug, 10,40 Meter auseinander. Diese Felsen seien wiederum 4,50 Meter von der Pistengrenze entfernt.
Bereits Anfang Januar hatte die französischen Ermittler nach vorläufigen Erkenntnissen mitgeteilt, dass Schumacher selbst wohl nicht zu schnell gefahren sei und absichtlich die markierte Piste verlassen habe. Die Markierung der Pisten habe den geltenden Normen entsprochen. Eine schlechte Pistenmarkierung hätte den Verantwortlichen des Skigebiets etwa mit Blick auf mögliche Schadensersatzforderungen vorgeworfen werden können. Auch die geliehenen Skier von Schumacher waren demnach "in perfektem Zustand".
Ungeachtet der Feststellungen der Staatsanwaltschaft könnte die Familie Schumacher in einem Zivilverfahren gegen mögliche Mitverantwortliche an dem Unfall klagen.