Olympiasieger Steiner Todesfahrer akzeptiert Urteil
Heidelberg - Die Bewährungsstrafe für den Autofahrer, der den Unfall verursachte, bei dem Susann Steiner ums Leben kam, ist rechtskräftig. Der Mann habe keine Berufung eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Die Frist dafür war in der vergangenen Woche abgelaufen.
Das Amtsgericht Heidelberg hatte den 57-Jährigen Anfang Dezember wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie 2400 Euro Geldbuße verurteilt. Außerdem muss der aus dem Rhein-Neckar-Kreis stammenden Unfallfahrer seinen Führerschein für ein halbes Jahr abgeben.
Laut Urteil hat der 57-Jährige den Unfall im Juli 2007 zwischen Wiesloch und Heidelberg verursacht, weil er unaufmerksam und zu schnell gefahren war.
Gewichtheber Steiner hatte bei den Olympischen Spielen in Peking für Begeisterung und weltweite Rührung gesorgt: Mit der Goldmedaille um den Hals hatte der "stärkste Mann der Welt" das Foto seiner toten Frau immer wieder geküsst und in die Kameras gehalten.