»Wetten, dass..?«-Kandidat Samuel Koch klagt auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls
Samuel Koch (2024)
Foto: Peter Kneffel / dpa2010 verunglückte der Autor und Schauspieler Samuel Koch bei einem Stunt in der ZDF-Show »Wetten, dass..?«. Seither ist er querschnittsgelähmt, alle vier Gliedmaßen, also sowohl Beine als auch Arme, sind betroffen (Tetraplegie).
Ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war, damit befasst sich Ende dieses Monats das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Wie das BSG mitteilte , beantragte Koch im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit hatte er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg keinen Erfolg. Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder »Wie-Beschäftigter« scheide aus. Koch habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Er habe als sein eigener Regisseur agiert.
Die Vorinstanzen sahen den Angaben zufolge auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt gegeben. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch demnach Revision ein.
In der Fernsehshow »Wetten, dass..?« mit Thomas Gottschalk hatte Koch gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Darüber schloss er laut dem BSG mit dem ZDF einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug.
Der 2. Senat des BSG will den Fall am 24. September verhandeln.