Klage gegen Klatschblatt Simone Thomalla scheitert mit Schmerzensgeldforderung
Schauspielerin Thomalla (Foto von 2009): Erfolglose Schmerzensgeldklage
Foto: Gero Breloer/ ASSOCIATED PRESSMünchen - Die Zeitschrift "Closer" muss Simone Thomalla kein Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) entschieden. Die Schauspielerin hatte das Klatschblatt verklagt, weil es im Dezember 2012 getitelt hatte: "'Tatort'-Kommissarin plötzlich mit großer Narbe im Ausschnitt - Heimliche Brust-OP?" Im Heftinnern wurde gefragt, ob Thomalla bei ihrer "Attraktivität und Erotik" nachgeholfen habe.
Tatsächlich gibt es besagte Narbe, allerdings war die zum Zeitpunkt der Berichterstattung laut Thomalla bereits sieben Jahre alt. Vergrößert worden war die Brust bei der damaligen Operation der Schauspielerin zufolge nicht. Thomalla ging gegen die Berichterstattung vor. Das Landgericht München I untersagte "Closer", die Formulierung "plötzlich mit großer Narbe" zu verwenden. Die Forderung nach 20.000 Euro Schmerzensgeld wies das Gericht allerdings zurück.
Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht nun bestätigt. Die Richter konnten in dem Artikel "keine bewusste Grenzverletzung" erkennen, sondern werteten den Text als "einen Fall einer fahrlässigen Grenzüberschreitung". Die Behauptung, Thomalla habe "plötzlich" eine Narbe an der Brust gehabt, stelle keine besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die eine Geldentschädigung rechtfertige.
Es sei schwierig gewesen, in diesem Fall die Grenze zwischen zulässiger und nicht zulässiger Berichterstattung zu ziehen. Das Gericht kam aber zur Auffassung, der Durchschnittsleser verstehe den Artikel nicht so, dass behauptet werde, Thomalla "habe sich einer brustvergrößernden (Schönheits-)Operation unterzogen". Die Bauer Media Group, in der "Closer" erscheint, hatte argumentiert, dass Thomalla sich selbst zur Frage nach Schönheits-OPs in "Playboy", "Bunte" und "Super Illu" geäußert habe.
Eine Revision ließ das OLG nicht zu, Thomalla muss die Kosten des Rechtsstreits zahlen. Sie bekommt lediglich gut 500 Euro Anwaltskosten erstattet.