David Beckham: Für immer ein Ami
Üble Nachrede David Beckham scheitert mit Verleumdungsklage
Los Angeles - Im September hatte David Beckham das US-Magazin "In Touch" wegen eines Berichts über eine angebliche Affäre mit einer Prostituierten verklagt und 25 Millionen Dollar Schadensersatz gefordert - wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Am Montag nun erklärte Richter Manuel Real an einem Bezirksgericht in Los Angeles, Beckham sei eine Person des öffentlichen Lebens und Vorwürfe wegen angeblicher Untreue würden die Öffentlichkeit interessieren. Außerdem hätten seine Anwälte nicht nachgewiesen, dass "In Touch" die Geschichte böswillig veröffentlicht habe.
Beckhams Anwälte hatten in einem Statement als Grund für die Klage mitgeteilt, die Behauptungen von "In Touch" seien unwahr und absolut lächerlich. Das habe man dem Magazin vor Veröffentlichung des Artikels auch gesagt, hieß es weiter: "Aber wir leben leider in einer Welt, in der ein Magazin Lügen drucken kann und auch noch glauben darf, damit davonzukommen." Die Anwälte des Sportlers kündigten an, das Urteil anzufechten.
Das Klatschmagazin hatte behauptet, Beckham habe sich im August 2007 in New York mit einer Frau namens Irma N. eingelassen. Der Fußballer, der in der Major League Soccer (MLS) für L.A. Galaxy spielt, geht auch gegen die 26-Jährige juristisch vor.
Beckham ist seit elf Jahren mit seiner Frau Victoria, ehemaliger Popstar in der Band Spice Girls, verheiratet und hat drei Kinder. Im Sommer erwartet das Paar erneut Nachwuchs.