Hamburg Yoko Ono mahnt Bar "John Lemon" ab
Yoko Ono 2015
Foto: Santiago Felipe / Getty ImagesDie Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono geht erneut juristisch gegen den Hamburger Barbetreiber Nima Garous-Pour vor. Nachdem sie bereits mit einer Unterlassungserklärung erwirkt hatte, dass Garous-Pour eine seiner Kneipen nicht mehr "Yoko Mono" nennen darf, ist nun seine zweite Bar, das "John Lemon", im Visier der Witwe von John Lennon.
Der Rechtsanwalt von Garous-Pour, Jens Kristian Peichl, bestätigte damit einen Bericht der "Bild" . Demnach will Yoko Ono eine Namensänderung der Bar erzwingen. Um die Prozesskosten tragen zu können, bestehe die Überlegung, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, sagte Anwalt Peichl.
Erst im September wurde bekannt, dass die Limonade einer polnischen Firma nicht länger "John Lemon" heißen darf. Die Firma habe das Vermächtnis John Lennons missbraucht, um ihren Softdrink zu verkaufen, argumentierten die Anwälte von Yoko Ono.
Vor rund einer Woche bestätigte das Hamburger Zivilgericht die einstweilige Verfügung, die Garous-Pour die Verwendung des Namens "Yoko Mono" untersagt. Rund 6000 Euro müsste der Barbetreiber zahlen, sollte er nicht in die nächste Instanz gehen. Die Bar wurde 17 Jahre lang betrieben.