"Mehmet" Prozess soll neu aufgerollt werden
München - Über zehn Monate, nachdem das Verwaltungsgericht München die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters in die Türkei für rechtens erklärte, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Der Fall sei rechtlich besonders schwierig, begründete der VGH seine Entscheidung.
Das Verwaltungsgericht habe sich in seinem Urteil vor allem auf die Vorschriften des Ausländergesetzes berufen, erklärte ein Gerichtssprecher. Berücksichtigt werden müssten aber auch der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie. Außerdem werfe es rechtliche Probleme auf, dass "Mehmet" zum Zeitpunkt seiner Abschiebung erst 14 Jahre alt gewesen sei. "Mehmets" Anwalt habe nun einen Monat Zeit, die Berufung zu begründen.
Der in München geborene Türke hatte rund 60 Straftaten begangen. Kurz nach seinem 14. Geburtstag war er wegen schwerer Körperverletzung erstmals verurteilt und nach Istanbul abgeschoben worden. Seine Familie blieb in München.