Missbrauchsprozess: Jackson-Anwälte fordern Aufschub - DER SPIEGEL
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Missbrauchsprozess Jackson-Anwälte fordern Aufschub

Michael Jacksons Anwälte haben darum gebeten, den Beginn des Missbrauchsprozesses zu verschieben. Man brauche mehr Zeit, um alle Beweisakten zu sichten. Vertreter der Anklage kündigten an, Jackson noch andere, bislang unbekannte Sexualstraftaten nachweisen zu wollen.
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Santa Maria - US-Medienberichten zufolge begründete die Verteidigung ihren Antrag auf Verschiebung mit 14.000 Seiten Beweismaterial, die sie erst kürzlich von der Staatsanwaltschaft zur Einsicht erhalten habe. Die Vorbereitungszeit reiche nicht aus, erklärten Jacksons Verteidiger, wie aus am Dienstag veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervor geht. Der Prozessauftakt ist bislang für den 31. Januar angesetzt.

Jacksons Anwälte bemängelten eine unvollständige Aufstellung der Zeugen. Sie verwiesen auch auf die jüngste Durchsuchung von Jacksons kalifornischer Neverland-Ranch, die Anfang Dezember überraschend von Polizisten durchforstet worden war. Dies zeige, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den 46-jährigen Sänger noch nicht abgeschlossen habe.

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Die Vertreter der Anklage wollen dagegen neue Beweise dafür vorlegen, dass der Sänger bereits vor Jahren auf seiner Neverland-Ranch noch andere Sexualstraftaten begangen hat, die ihm bislang noch nicht zur Last gelegt worden sind. "Der beste Weg zu beweisen, dass ein Mann ein Sexualstraftäter ist, besteht darin zu beweisen, dass er immer wieder solche Taten begangen hat", sagte Staatsanwalt Gerald Franklin. Die Staatsanwälte zeigten sich überzeugt, dass die Beweise Michael Jacksons Motive und Vorgehensweise offen legten und die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Jackson-Opfers stärkten. Um welche Hinweise es sich dabei handelt, wurde nicht öffentlich gemacht.

Jackson war vor einem Jahr festgenommen worden, weil er sich im Frühjahr 2003 mehrfach an einem damals zwölfjährigen Jungen vergangen haben soll, nachdem er ihn laut Anklage mit Alkohol gefügig gemacht hat. Der Popstar, der gegen Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß ist, beteuert seine Unschuld.

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