Mord an Managerfamilie: Täter zum Tode verurteilt - DER SPIEGEL
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Mord an Managerfamilie Täter zum Tode verurteilt

Die Richter kannten keine Gnade: Die Mörder der vierköpfigen deutschen Managerfamilie aus der ostchinesischen Stadt Nanjing sind zum Tode verurteilt worden.
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Peking - Ein Richter des Mittleren Volksgerichtes in Nanjing verkündete das Strafmaß am Freitag nach einer einstündigen Sitzung. Binnen zehn Tagen können die vier Verurteilten Berufung einlegen. In dem Fall müsste das Oberste Gericht der Provinz entscheiden. Das Todesurteil muss dann vom Obersten Volksgericht Chinas bestätigt werden.

Die Täter waren in der Nacht zum 2. April in das Haus der Familie Pfrang in einer bewachten Wohnanlage in Nanjing eingedrungen. Nachdem Jürgen Pfrang, 50, die Einbrecher in seinem Schlafzimmer entdeckt hatte, wurden er, seine Frau sowie die beiden 12- und 14-jährigen Kinder mit etlichen Messerstichen getötet. Die Einbrecher wurden direkt nach der Tat vom Sicherheitsdienst überwältigt.

Pfrang war Manager des deutsch-chinesischen Gemeinschaftsunternehmens Yaxing-Benz zur Herstellung von Bussen. Die Familie lebte seit 1997 in China und stammte aus dem baden- württembergischen Weil im Schönbuch.

Die vier Täter waren bereits Mitte Mai für schuldig befunden worden. Alle hatten die Tat gestanden. Der Richter sagte, sie hätten ihre Opfer "wie verrückt" getötet. Nach Darstellung der Verteidiger hatten die Gelegenheitsarbeiter aber keine Tötungsabsicht und wollten nur etwas stehlen. Auch seien sie ungebildet und verstünden nichts vom Recht.

Unklarheit herrschte bei dem Prozess über das Geburtsjahr des jüngsten Angeklagten. Die Verteidigung hatte erklärt, er sei entgegen seines amtlichen Geburtsdatums noch minderjährig. Damit dürfe die Todesstrafe nicht auf ihn angewendet werden. Das Gericht hatte der Darstellung jedoch keinen Glauben geschenkt.

Der Richter sagte der Deutschen Presseagentur (dpa), die Angehörigen der deutschen Opfer hätten ihn in einem Brief aufgefordert, die Todesstrafe nicht zu verhängen. Auch auf Schadenersatzzahlungen hätten die Hinterbliebenen verzichtet.