Mordfall Carolin CDU bemängelt Justizpannen
Schwerin - Sieben Jahre lang hatte Maik S. wegen Vergewaltigung und Geiselhaft in Sicherungsverwahrung gesessen, im Juli 2005 wurde er entlassen. Nur wenige Tage später ermordete er die 16-jährige Carolin aus Graal-Müritz bei Rostock. Danach hatten die Eltern der Ermordeten gefordert, dass man eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung von S. sorgfältiger hätte prüfen müssen.
Die CDU kritisiert in einem Sondervotum zum Abschlussbericht, dass die Staatsanwaltschaft genau dies versäumt habe. Die Ausschussvertreter der Regierungskoalition erklärten dagegen in ihrem Mehrheitsvotum, dass eine nachträgliche Verwahrung von S. rechtlich nicht möglich gewesen wäre.
Der CDU-Obmann Ulrich Born bemängelt zudem, eine effektive Sozialtherapie und Führungsaufsicht habe bei S. nicht stattgefunden. Die Landtagsfraktionen von SPD und Linkspartei kommen dagegen zu dem Schluss, dass der Täter bereits bei seinem Haftantritt nicht therapierbar gewesen sei. Eine intensivere Therapie hätte demnach nichts genützt.
Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Untersuchungsausschuss sich mit der Frage beschäftigte, ob ein derartiger Mord sich hätte verhindern lassen. Der Täter ist inzwischen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Über den Bericht wird der Landtag kommende Woche debattieren.
str/AP