Mordfall Jennifer BGH hebt Urteil teilweise auf
Karlsruhe - Die lebenslange Haft und die anschließende Sicherungsverwahrung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) heute. Diese Strafe hatte das Landgericht Kiel im vorigen September gegen einen Gelegenheitsarbeiter verhängt. Der heute 38-Jährige hatte ein Jahr zuvor in Neumünster das Mädchen überfallen und zu Tode geprügelt. Allerdings muss das Landgericht - auf Revision der Staatsanwaltschaft - erneut prüfen, ob auch die besondere Schwere der Schuld angeordnet werden muss. Damit läge die Hürde für eine vorzeitige Entlassung des Mannes noch höher.
Das Landgericht habe nicht genügend berücksichtigt, dass der Täter wegen zweier schwerwiegender Sexualdelikte vorbestraft war und die Tat kurz nach seiner letzten Haftentlassung während der Bewährungszeit begangen hatte, hieß es zur Begründung. Zudem habe der Täter besonders verwerflich gehandelt, weil er auf offener Straße ein zufällig vorbeikommendes, ihm unbekanntes Mädchen überfallen habe. Die Revision des Angeklagten wurde abgewiesen.
Der Vorsitzende des 3. Strafsenats, Klaus Tolksdorf, sagte, die Entscheidung könne Konsequenzen für die Vollstreckung der Strafe haben. Trotz der lebenslangen Haftstrafe und der Sicherungsverwahrung wäre nach 15 Jahren eine vorzeitige Entlassung möglich - vorausgesetzt, der Verurteilte gelte dann als ungefährlich. Die Anordnung einer besonderen Schwere der Schuld lasse hingegen selbst bei Ungefährlichkeit eine längere Vollstreckung zu.
Der Mann hatte dem Mädchen in einem Gebüsch aufgelauert, weil er seinen Frust abreagieren wollte, nachdem an jenem 20. September 2002 mehrere Kontaktversuche mit Frauen fehlgeschlagen waren. Er habe sich ein sexuelles Erfolgserlebnis durch Dominanz verschaffen wollen, hieß es im Urteil. Der Mann hatte die Tat bestritten, war aber unter anderem durch DNS-Spuren überführt worden.