Mordfall Metzler Verteidigung legt Revision ein
Frankfurt/Main - Ein entsprechender Antrag sei beim Landgericht Frankfurt am Main gestellt worden, sagte der Verteidiger des zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen, Hans Ulrich Endres, am Dienstag. Der Antrag werde vom Landgericht an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergeleitet.
Ein Sprecher des Landgerichts konnte den Eingang des Schreibens allerdings noch nicht bestätigen. Er wies darauf hin, dass die Revision binnen einer Woche ab Urteilsverkündung einzulegen sei. Für die Begründung des Rechtsmittels habe die Verteidigung ab Zustellung des Urteils einen Monat Zeit.
Magnus Gäfgen war am Montag wegen Entführung und Ermordung des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler verurteilt worden. Zugleich stellte die Kammer eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Die Verteidigung hatte auf lebenslange Haft wegen Mordes ohne besondere Schuldschwere plädiert. Endres verwies unter anderem auf eine Gewaltandrohung gegen Gäfgen im Polizeigewahrsam und auf das Geständnis seines Mandanten. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hatte der Anwalt angekündigt, vom BGH auch die vom Gericht festgestellten drei Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Verdeckung einer anderen Straftat überprüfen zu lassen.