Mordfall Peggy Ankläger fordern lebenslange Haft
Hof - Staatsanwalt Gerhard Heindl sagte heute in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Hof: "Es ist davon auszugehen, dass Peggy Knobloch leider tot ist, alle anderen Annahmen wären schön, haben jedoch keinen realen Hintergrund". Ulvi K., der seit seiner Geburt geistig behindert ist, habe den sexuellen Missbrauch gestanden. Er sei der Einzige, dem Peggys Verschwinden genützt habe. "Das wird auch dadurch gestützt, dass der Angeklagte ein glaubhaftes und nachvollziehbares Geständnis abgegeben hat." Der Angeklagte hatte diese Aussage später widerrufen, aber das sei nachrangig.
Der Beschuldigte habe zahlreiche unbekannte Details genannt, etwa die Umstände des krampfartigen Erstickungstodes des Kindes. "Das kann nicht erfunden sein", sagte der Staatsanwalt. Auch habe der Verdächtige ausgesagt, er habe Peggy, als er sie mit bloßen Händen erstickt habe, "wie einen Hasen am Nacken gepackt", sagte Heindl. "Das klingt nach Realität."
Die Leiche habe anschließend K.s Vater verschwinden lassen. Trotz seiner Behinderung sei der Angeklagte laut Gutachten voll schuldfähig im Fall des Mordes. Heindl beantragte eine lebenslange Haftstrafe und vorherige Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.
Der Angeklagte habe im Prozess in einem Teilgeständnis zudem mehr als ein Dutzend Fälle von sexuellem Missbrauch an Peggy und mehreren kleinen Jungen aus Lichtenberg eingeräumt. Die Delikte hätten sich bis zu einem versuchten Geschlechtsverkehr mit der Neunjährigen immer mehr gesteigert.
Vier Tage nach dem letzten Vorfall habe sich K. bei Peggy entschuldigen und ihr Schokolade für ihr Schweigen bieten wollen. Er habe dem Kind auf dem Nachhauseweg von der Schule aufgelauert, das Mädchen sei aber davongerannt. Nachdem Peggy gestolpert sei, habe er sie eingeholt und umgestoßen. "Das Opfer schrie und weinte", sagte Heindl. Peggy habe nun gedroht, ihn zu verraten: "Da habe ich zu mir gesagt, jetzt bringe ich sie um", zitierte Heindl aus dem Geständnis des Angeklagten.
Heindl nahm sich in seinem mehrstündigen Plädoyer ausgiebig Zeit, um Aussagen von Zeugen zu widerlegen, die Peggy noch Stunden nach ihrem Schulweg gesehen haben wollen. Die Aussagen seien von Widersprüchen geprägt und hätten "erhebliche Ungereimtheiten" etwa bei Peggys Kleidung. "Das entscheidende Argument ist, dass ihr Schulkoffer verschwunden ist." Deshalb müsse Peggy unmittelbar auf ihrem Nachhauseweg verschwunden sein und die Tatzeit unmittelbar nach 13.15 Uhr gewesen sein, als mehrere Zeugen übereinstimmend Peggy zum letzten Mal gesehen hätten. Als weiteres Indiz führte der Staatsanwalt an: "Der Angeklagte hat kein Alibi."
Auch wiederholte Aussagen, das Mädchen befinde sich in der Türkei, hätten sich nach Nachforschungen als haltlos erwiesen. Erst am Morgen hatte eine Zeugin ausgesagt, sie habe die vermisste Peggy erst am Karfreitag bei einer Bootstour im türkischen Alanya gesehen. In ihrer Begleitung sei ein ungepflegter Mann gewesen, der mit ihr Deutsch gesprochen habe. Nach der Rückkehr in ihr Hotel habe sie die seit drei Jahren vermisste Peggy auf einem Foto in der Zeitung erkannt, sagte die aus Hannover angereiste Zeugin. Der zuständige Ermittler widerlegte die Beobachtungen der Frau allerdings. Bei Nachforschungen sei man auf einen in Deutschland lebenden Italiener gestoßen, der im fraglichen Ort zur angegeben Zeit mit seiner Tochter Urlaub machte, sagte der Polizist. Anhand der Geburtsurkunden und Ausweise habe man festgestellt, dass es sich nicht um Peggy handelte.
Die Verteidigung, die ihren Mandanten für unschuldig hält, will am 26. April plädieren. Vier Tage später soll das Urteil fallen.