Mordprozess Julia: Verteidigung fordert überraschend Freispruch - DER SPIEGEL
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Mordprozess Julia Verteidigung fordert überraschend Freispruch

Es gebe weder Tatzeugen, noch zwingende Sachbeweise - deshalb sei der Angeklagte freizusprechen, forderte der Verteidiger des Angeklagten Thorsten V. Die Staatsanwaltschaft plädierte dagegen auf eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Mörder der achtjährigen Julia.
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Gießen - "Der Angeklagte hat möglicherweise mit dem Verschwinden und dem Tod von Julia zu tun - aber wir wissen nicht was", sagte Rechtsanwalt Ramazan Schmidt am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Giessener Landgericht. Die Indizienkette reiche für eine Verurteilung des 35-jährigen Thorsten V. nicht aus.

Die Staatsanwaltschaft und Julias Eltern als Nebenkläger hatten lebenslange Haft gefordert. Im vollbesetzten Gerichtssaal wurde nach dem Antrag der Verteidigung Unmut und Empörung laut. Das Plädoyer war mit Spannung erwartet worden, weil die Verteidigung lediglich zum Prozessauftakt vor einem halben Jahr alle Anklagepunkte zurückgewiesen hatte. Der von schweren Brandnarben gezeichnete Thorsten V. hatte bisher zu den Tatvorwürfen geschwiegen.

Am 29. Juni 2001 soll V. die achtjährige Julia in sein Haus im hessischen Bibertal verschleppt haben. Dort hat der Mann laut Anklage versucht, das Nachbarskind sexuell zu misshandeln. Erst vier Tage nach Julias Verschwinden war ihre stark verbrannte Leiche im 80 Kilometer entfernten Niddatal entdeckt worden.

Der Verteidiger räumte ein, dass es Indizien gebe, die seinen Mandanten belasten. So habe V. für die Tatzeit kein Alibi, Julia sei in der Nähe seines Hauses verschwunden, und er sei mit seinem Kombi in der Nähe des Leichenfundorts geblitzt worden. Es gebe aber keine Tatzeugen und keine zwingenden Sachbeweise, sagte Schmidt. Nicht einmal die Todesursache sei restlos geklärt. Wegen der starken Verbrennungen an Julias Leiche konnte der Gerichtsmediziner nur eine wahrscheinliche Ursache - einen Schädelbruch - ermitteln.

Für ein Sexualdelikt sieht die Verteidigung ebenfalls keine Anhaltspunkte. Zwar hat Sexualität im Alltag seines Mandanten eine "erhebliche Rolle" gespielt. In der umfangreichen Pornosammlung des bisher nicht vorbestraften Angeklagten gebe es jedoch keinen Hinweis auf pädophile Neigungen.

Dass V. kurz nach Julias Verschwinden einen Karton mit Pornos unter einer Brücke entsorgt und in seinem Keller einen Teppich angezündet hatte, führte der Verteidiger auf die damals aufgeheizte Stimmung in der Bevölkerung zurück. Er habe versucht, alle Hinweise zu verschleiern, "um nicht als Kindermörder und Sexualtäter abgestempelt zu sein".

Beim Brand in seinem Keller hatte sich der Angeklagte schwere Brandwunden zugezogen. Seitdem sitzt er im Rollstuhl. An dem verbrannten Teppich konnten Gen-Spuren des getöteten Mädchens gefunden werden. Dieser DNA-Nachweis ist eines von 16 Indizien, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Schuld des 35-Jährigen belegen. Das Urteil wird am 20. Mai erwartet.