Motassadeq-Verfahren Beweise light aus den USA
Hamburg - Kurzfristig eingegangene Faxe haben in den Hamburger Terror-Verfahren eine spektakuläre Tradition. Schon einmal brachte ein Fernschreiben vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer entlastenden Aussage dem Verdächtigen Abdelghani Mzoudi völlig überraschend die Freiheit. Dementsprechend gespannt waren alle Beteiligten deshalb am Dienstag zur Eröffnung des Verfahrens gegen Mounir al-Motassadeq, als der Vorsitzende Richter wieder von einem eiligen Fax - diesmal aus den USA - berichtete.
Das Schreiben vom US-Außenministerium ist in der Tat spektakulär. Erstmals wollen die USA demnach den Staatsanwälten bei ihrer dünnen Anklage gegen Motassadeq helfen. Kurz schien es, als ob die bisher schweigsamen US-Behörden die Aussagen der inhaftierten Top-Terroristen Chalid Scheich Mohammed und Ramzi Binalshibh rausrücken. Dass das Hamburger Gericht nicht auf die Verhöre der beiden zurückgreifen konnte, hatten die beiden Mammut-Verfahren seit Monaten boykottiert. Wer außer den zwei mutmaßlichen Terroristen aber könnte besser beweisen, ob die beiden angeklagten Hamburger Studenten Teil der 9/11-Verschwörung waren oder nicht?
Keine Video-Konferenz im Gerichtssaal
Auf die jetzige Chance hatten die Ankläger um den Staatsanwalt Walter Hemberger seit Monaten gewartet. Immer wieder hatten sie selbstoder die deutsche Politik in Washington um Beweise für die Mitgliedschaft Motassadeqs in der Hamburger Zelle um Mohammed Atta gebeten oder fast gebettelt. Kürzlich erst hatte Innenminister Otto Schily (SPD) vorgesprochen. Auch Generalbundesanwalt Kay Nehm war in gleicher Mission in die USA geflogen - und ebenso erfolglos zurückgekehrt. Sofort keimte deshalb nach der Erwähnung des Schreibens die Hoffnung auf, das Schweigen der amerikanischen Justizbehörden werde nun gebrochen.
Bei genauem Hinsehen liefert das Schreiben aus den USA jedoch nicht viel Hoffnung auf wirklich neue Erkenntnisse. So schreiben die Behörden in höflich diplomatischem Ton gleich zu Beginn, dass eine Vernehmung der beiden Verdächtigen für das Hamburger Gericht nicht möglich sei - auch nicht per Video. Befragungen von Top-Terroristen seien "zuallererst eine Angelegenheit für die US-Geheimdienstgemeinde". Diese stünden auf dem Standpunkt, dass "Zugang zu feindlichen Kämpfern die Vernehmungen stören und einem Verlust von wichtigen Geheimdienstkenntnissen und Terrorgefahren" resultieren würden.
Was die deutschen Ankläger nun aus den USA bekommen sollen, könnte folglich sehr enttäuschend sein. Denn indirekt deuten die US-Behörden in ihrem Schreiben an, dass es sich bei den angeblich neuen Beweisen nur um "nicht geheime" Zusammenfassungen der Aussagen handelt. Diese jedoch sind bereits in einem US-Terrorverfahren eingebracht worden und stehen auch in dem umfangreichen Abschlussbericht der 9/11-Kommission. So ausführlich dieser Bericht auch ist, so wertlos ist er für das deutsche Gericht: Die Namen der beiden Hamburger Studenten Motassadeq und Mzoudi taucht nicht einmal in dem Werk auf.
Mehr entlastendes Material als Beweise für eine Verurteilung?
Im schlimmsten Fall könnten die neuen Beweise den Anklägern mehr Probleme als Vorteile bringen. Offenbar beharrten die beiden Top-Terroristen nämlich bei ihren Aussagen auf der Version einer kleinen, eingeschworenen Terror-Truppe in Hamburg. Nicht einmal die beiden kurz vor dem 11. September 2001 aus Deutschland geflohenen Verdächtigen Said Bahaji und Zakariya Essabar hätten demnach "Vorwissen von den Angriffen" gehabt. Dies, so eine mögliche Auslegung der Verteidiger in Hamburg, müsse dann ja auch für die beiden in Hamburg verbliebenen Studenten Motassadeq und Mzoudi gelten.
Unmittelbar nach dem Verlesen des US-Schreibens philosophierte der Verteidiger von Motassadeq über das Zustandekommen der Aussagen. Für ihn sei aus den Erkenntnissen der letzen Wochen und den Berichten über Folter und geheime Camps der USA für hochrangige Terroristen deutlich, dass auch Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed gefoltert oder ihre Aussagen zumindest erpresst worden seien. Genau diese Folterdebatte, diskutiert vor einem öffentlichen Gericht in Deutschland, wollten die USA mit ihrer Weigerung immer verhindern.
Der Verteidiger aber machte bereits vor Erhalt der neuen Beweise klar, dass diese keinesfalls verwendet werden dürften. Aus Berichten in US-Medien gehe klar hervor, dass zumindest Chalid Scheich Mohammed Opfer des so genannten "water boardings" geworden sei. Bei dieser angeblich von der CIA verwendeten Methode tunken die Agenten den zu Verhörenden so lange unter Wasser, dass er um sein Leben fürchten muss. Ähnlich sei es mit Sicherheit auch Binalshibh ergangen, behauptet der Anwalt. "Im Sumpf der Folter und Lager in den USA kann kein Gericht mehr die Wahrheit ermitteln", sagte er und verlangte die Einstellung des Verfahrens.
Motassadeq schweigt weiter
"Wir bekommen etwas mehr als zuvor", lobte der Richter das amerikanische Fax. Die Bundesanwälte sprachen gar von einem "Erfolg". Endlich habe man die USA zu mehr Kooperation bewegt, so einer der Staatsanwälte. Der Verteidigung warfen sie vor, die neuen Beweise aus Angst vor neuen Belastungsmomenten schon im Vorfeld disqualifizieren zu wollen.
Der Angeklagte selber verfolgte den Prozess wie schon beim ersten Durchgang fast ohne jede Regung. Offenbar hatte er es auch nicht eilig, zum Prozess zu erscheinen. 25 Minuten mussten Richter und Zuschauer warten, bis Motassadeq vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erschien. Sein Anwalt begründete die Verspätung mit einem Stau in Hamburg. Sein Schweigen aber brach Motassadeq nicht. Trotz der energischen Aufforderung des Richters und auch der Ankläger sagte er lediglich etwas zu seinen Personalien. Jedoch kündigte sein Verteidiger an, dass Motassadeq im Laufe des Verfahrens vielleicht noch eine Aussage machen werde. Erst einmal aber wartet das Gericht auf neue Faxe aus den USA.