Mottassadeq-Verfahren: Terrorjäger warnen vor Freilassung - DER SPIEGEL
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Mottassadeq-Verfahren Terrorjäger warnen vor Freilassung

Während sich der verurteilte Terrorhelfer Motassadeq nach dem Eklat im Fall Mzoudi auf seine Freilassung freut, kämpfen die Bundesanwälte um seine weitere Inhaftierung. Dem Entlastungszeugen glauben sie kein Wort. Zudem legen sie neues Belastungsmaterial vor: Demnach droht akute Fluchtgefahr.
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Berlin - "Ich habe wieder Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat." Diesen bedeutungsschwangeren Satz soll am Donnerstagmittag der verurteilte Terror-Helfer Mounir al-Motassadeq gegenüber seinen Anwälte in der Hamburger Haftanstalt geäußert haben. Nach dem spontanen Besuch seiner Verteidiger verspürte der zu 15 Jahren Haft verurteilte Mann wieder Hoffnung. Denn seine optimistischen Juristen hatten ihm eröffnet, er könne vermutlich schon bald wie sein Freund Abdelghani Mzoudi wieder als freier Mann durch die Hansestadt marschieren. Mzoudi war rund eine Stunde vorher überraschend aus der Haft entlassen worden.

Die Rechnung der Motassadeq-Verteidiger ist simpel. Da sowohl Mzoudi als auch Motassadeq mit ähnlichen Vorwürfen - der Mitgliedschaft in einer Terror-Gruppe und der Beihilfe zum Massenmord am 11. September - beschuldigt worden waren, soll nun die am Donnerstag vollkommen überraschend aufgetauchte Entlastung durch den Terror-Strippenzieher Ramsi Binalshibh auch für beide gelten. Laut den neuen Erkenntnissen nämlich waren weder Mzoudi noch der bereits verurteilte Motassadeq Mitglieder der Hamburger Zelle der Todes-Piloten vom 11. September. Folglich müsse die bereits anberaumte Motassdeq-Revision ergeben, dass er unschuldig sei, so die Anwälte.

Für Motassadeqs Anwälte ist die Freilassung ein Selbstläufer

Ihrer Sache sind sich die Juristen sehr sicher. Sie machten sich am Freitag nicht mal mehr die Mühe, einen ausformulierten Schriftsatz an das Hamburger Oberlandesgericht zu senden, das über die Aussetzung der Haft entscheiden soll. In sechs knappen Zeilen raten sie dem Senat doch einfach anhand des "verkündeten Beschlusses des Senats in der Strafsache Mzoudi" zu entscheiden. Diese entspannte Haltung der Anwälte ist verständlich, schließlich entscheidet in der Haftsache Motassadeq der gleiche Richter, der Mzoudi am Donnerstag in die Freiheit geschickt hatte. Daher glauben die Anwälte, das Verfahren sei nun ein Selbstläufer.

Die Gegenseite hat sich mehr Mühe gemacht. Auch wenn die obersten Ankläger am Donnerstag die Freilassung Motassadeqs schon als ausgemachte Sache bezeichnet hatten, entschieden sie sich am Freitag zum Kampf um ihren bisher einzigen Verurteilten nach den Terroranschlägen vom 11. September. Mit allen Mitteln, so die Devise aus Karlsruhe, wolle man eine Freilassung und damit die zweite schwere Niederlage der deutschen Justiz verhindern. Aus Karlsruhe war zu hören, dass auch der Generalbundesanwalt Kay Nehm diese Linie voll und ganz unterstützt. Nehm hatte bereits kurz nach der Freilassung Mzoudis das Hamburger Gericht, aber auch das Bundeskriminalamt, scharf gerügt.

Vier Seiten mit neuen Gründen

Am Freitagmittag sandte Bundesanwalt Hemberger seine Entgegnung zum Freilassungs-Ersuchen der Anwälte nach Hamburg. Auf vier Seiten führt er detailliert aus, warum für seine Behörde die Aufhebung der Haft nicht in Frage kommt: Zum einen sei der vermeintliche Entlastungszeuge unglaubwürdig. Vor allem aber liefert der Bundesanwalt dem Gericht neues Beweismaterial, das bisher in dem Prozess keine Rolle gespielt hatte. Der Ermittler fürchtet, "dass sich der Angeklagte im Falle seiner Freilassung dem weiteren Verfahren unverzüglich durch Flucht entziehen würde", da er dies schon vor seiner Festnahme versucht habe.

So habe sich der Angeklagte kurz vor seiner Verhaftung mit mehreren namentlich genannten Personen getroffen und gesagt, er werde "im Zusammenhang mit dem 11. September Schwierigkeiten bekommen" und dass "er verschwinden müsse". Ferner habe er eine andere Person gebeten, "ihm bei der Beschaffung eines Passes und eines Visums behilflich" zu sein. Diese Angaben, gewonnen durch eine so genannte "Vertrauensperson" in der islamistischen Szene hätten sich später durch weitere Ermittlungen erhärtet, so Bundesanwalt Hemberger.

"Lebensfremder" Glaube an einen ehrlichen Terroristen

Der Fluchtversuch oder zumindest dessen Planung ist für die Bundesanwälte eine Waffe im doppelten Sinne. Schon bei der Beantragung des Haftbefehls gegen Motassadeq argumentierten sie mit der Andeutung über die geplante Flucht, nie aber wurden die Details so deutlich genannt. Nun hoffen die Terror-Jäger aus Karlsruhe mit dem Argument ein weiteres Debakel in Sachen Terror-Ermittlungen abzuwenden. Für die Anwälte Motassadeqs hingegen wirft die Kontaktaufnahme zur Beschaffung von Fluchtdokumenten ein schlechtes Bild auf ihren Mandanten, den sie nach dem Donnerstag gern als Opfer einer ungerechten Justiz darstellen und gar eine Entschuldigung vom deutschen Staate verlangten.

Doch eine schnelle Freilassung wird auch ohne die Fluchtgefahr schwierig werden. Systematisch erläutert Hemberger, warum die neuen Erkenntnisse durch das BKA-Papier nicht entscheidend seien. So weist Hemberger daraufhin, dass eine Revision im Motassadeq-Verfahren keinen Erfolg haben könne, da die zweite Kammer ein Urteil lediglich auf Rechtsfehler, nicht aber auf neue Tatsachen hin prüfe. Schon aus diesem Grund sei eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis weit vor dem Beginn der eigentlichen Revisionsverhandlung nicht möglich.

Vernehmung unter zweifelhaften Umständen

Der Hauptpunkt in Hembergers Begründung aber ist seine Einstellung zu den Erkenntnissen, die den Mzoudi-Prozess am Donnerstag so schlagartig umdrehten. Nach Meinung der Bundesanwaltschaft ändert die Aussage Ramsi Binalshibhs - sowohl Mzoudi als auch Motassadeq hätten nicht zur Hamburger Zelle gehört - gar nichts an den Vorwürfen und auch an der Gültigkeit des Urteils gegen Motassadeq. Die Aussage, die Binalshibh unter unklaren Bedingungen gegenüber US-Vernehmern gemacht hatte und die schließlich über das Bundeskriminalamt zum Hamburger Gericht gelangte, sei schlicht unglaubwürdig.

Laut der Schrift der Ankläger ist es vollkommen "lebensfremd" anzunehmen, dass ein mutmaßlicher Terrorist bei einer Vernehmung seine Komplizen belastet", schreibt Hemberger zur Begründung. Bemerkenswert sei auch, dass in der Aussage nur Personen belastet würden, "die bereits tot und daher keiner Strafverfolgungsgefahr mehr ausgesetzt sind". Ein weiterer Beleg für diese These sei auch, dass in der Aussage die beiden Verdächtigen Bahaji und Essabar nicht erwähnt würden, obwohl "keinerlei Zweifel bestehen kann, dass diese in die Terror-Pläne eingeweiht waren", so Hemberger weiter.

Endlich mal eine gerichtsfähige Aussage

Ähnlich wie die Ankläger sehen auch die Nebenkläger die Causa Motassdeq. "Eine Freilassung wäre ein fatales Signal, gerade für den Ruf der deutschen Justiz in Amerika", sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz, der mehrere US-Opfer der Terror-Anschläge bei dem Prozess vertritt. Schulz betonte, dass die Beweisführung die Schuld des Angeklagten deutlich gezeigt habe. "Im Fall eines so schweren Verbrechens und bei Mitgliedschaft in einer Terror-Zelle, die mehr als 3000 Menschen auf dem Gewissen hat, sollte das Gericht eine Freilassung mehr als sorgfältig prüfen", so Schulz weiter.

Trotz des rasanten Tempos, das seit Donnerstag die beiden Verfahren prägt, bekommen die Richter in Hamburg wenigstens das Wochenende zum Nachdenken. Wie das Hamburger Gericht dann am Montag entscheidet, ist nach der Erwiderung aus Karlsruhe wieder ein bisschen offener. Klar ist jedenfalls, dass sich die Ankläger nicht einfach geschlagen geben wollen.