Mzoudi-Freispruch: Bundesanwaltschaft will Urteil anfechten - DER SPIEGEL
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Mzoudi-Freispruch Bundesanwaltschaft will Urteil anfechten

Das Urteil im zweiten Hamburger Terrorprozess ist gefallen. Das Gericht befand, Abdelghani Mzoudi könne keine Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September nachgewiesen werden, und sprach den Marokkaner frei. Die Bundesanwaltschaft will jetzt vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen.
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Hamburg - Die Anklage hatte die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt. Die meisten Prozessbeobachter hatten den Freispruch erwartet. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte im Dezember überraschend den Haftbefehl gegen Mzoudi aufgehoben, weil es eine vom Bundeskriminalamt übermittelte anonyme Zeugenaussage als entlastend wertete.

Die Bundesanwaltschaft will jetzt Revision einlegen. "Wir sind davon überzeugt, dass sich der Angeklagte der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hat", sagte Bundesanwalt Walter Hemberger nach den Urteil. Man wolle allerdings zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten, sagte Hemberger.

Unmittelbar vor der Urteilsverkündung hatte das Gericht einen noch am Morgen eingebrachten Antrag der Nebenklage auf Wiedereintritt in die Beweisaufnahme abgelehnt. Nebenkläger-Anwalt Andreas Schulz hatte den Vorstoß damit begründet, er gehe davon aus, dass es in der US-Regierung eine geänderte Meinung über die Freigabe von Vernehmungsakten über den wichtigen Zeugen Ramzi Binalshibh gebe. Er forderte deshalb ein erneutes Rechtshilfeersuchen an die USA. Das Gericht war dagegen der Ansicht, es gebe keine Hinweis darauf, dass die US-Behörden nun eher bereit seien, Geheim-Informationen herauszugeben.

Nach Ansicht der Anklage und der Nebenkläger war Mzoudi als Mitglied der Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta in die Anschlagsvorbereitungen eingebunden. Die Anklage hatte die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert, die Verteidigung Freispruch beantragt. Das Gericht hatte im Dezember überraschend den Haftbefehl gegen Mzoudi aufgehoben, weil es eine vom Bundeskriminalamt übermittelte anonyme Zeugenaussage als entlastend wertete. Das Gericht ging davon aus, dass diese Aussage von Binalshibh stammte.

An den Angeklagten gewandt, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rühle in der Urteilsbegründung wörtlich: "Herr Mzoudi, Sie sind freigesprochen, es ist aber kein Grund zum Jubeln." Rühle betonte, der Freispruch sei nicht erfolgt, weil das Gericht von der Unschuld überzeugt sei, sondern weil die Beweise gegen den Angeklagten nicht ausgereicht hätten. Daher gelte der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten).

Was Mzoudi von der Hamburger Terrorzelle tatsächlich über die Anschlagsvorbereitungen für den 11. September gewusst habe, das wisse nur er, nicht aber das Gericht.