Mzoudi-Freispruch: Motassadeq-Anwälte schöpfen Hoffnung - DER SPIEGEL
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Mzoudi-Freispruch Motassadeq-Anwälte schöpfen Hoffnung

Nach der Bestätigung des Freispruchs für Abdelghani Mzoudi sieht die Verteidigung seines ebenfalls als mutmaßlicher Terrorhelfer geltenden Landsmannes Mounir al-Motassadeq gute Chancen für ihren Mandanten. Wie Motassadeqs Anwalt heute erklärte, gebe es keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Verfahren.
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Hamburg - "Es gibt keinen Automatismus, dass das auch einen Freispruch für Motassadeq bedeutet. Aber eine Verurteilung ohne Verstoß gegen die heutige Rechtsprechung des BGH ist kaum vorstellbar", sagte Motassadeqs Anwalt Udo Jacob. Mzoudi gehörte wie sein Landsmann Mounir al-Motassadeq dem Umfeld der Hamburger Terrorgruppe an, die am 11. September 2001 die Anschläge auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington verübt hatte. Gegen Motassadeq läuft derzeit in Hamburg erneut ein Prozess wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord. Seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft im ersten Hamburger Terrorismusprozess hatte der BGH im März 2004 aufgehoben. Das Urteil wird am 19. August erwartet.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) rechnet nach dem rechtskräftigen Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi im Hamburger Terrorprozess nicht mit Auswirkungen auf andere Verfahren. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes habe lediglich gezeigt, dass in Deutschland nur verurteilt wird, wem eine Schuld nachgewiesen werden kann, sagte Schily heute in Berlin. Offenbar habe der BGH keine Verfahrensfehler gefunden.

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor in Karlsruhe die Revision der Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger verworfen. Die Beweiswürdigung im ersten Prozess sei nicht fehlerhaft gewesen, urteilten die Richter. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte den Angeklagten 2004 von den Vorwürfen der Beihilfe zum Mord an mindestens 3066 Menschen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen. Es sei nicht erwiesen, dass Mzoudi an der Vorbereitung der Terroranschläge vom 11. September beteiligt war oder davon wusste, hieß es zur Begründung.