Mzoudi-Prozess: Wichtige Zeugen bleiben weg - DER SPIEGEL
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Mzoudi-Prozess Wichtige Zeugen bleiben weg

Die USA haben das Rechtshilfeersuchen der Bundesregierung auf Vernehmung des mutmaßlichen Chefplaners der Anschläge des 11. September abgelehnt. Khalid Scheich Mohammed sei "nicht verfügbar", teilte Richter Klaus Rühle mit. Damit dürfte der zweite Hamburger Terrorprozess voraussichtlich ohne die wichtigsten Zeugen zu Ende gehen.
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Hamburg - Die Bundesregierung untersagte außerdem die Offenlegung von Aussagen des mutmaßlichen Bin-Laden-Vertrauten Ramzi Binalshibh. Die Interessen an einer Geheimhaltung des Inhaltes hätten Vorrang vor den Rechten des Angeklagten oder dem Interesse an der Wahrheitsfindung, hieß es in einem von Rühle verlesenen Brief der Regierung. Eine Offenlegung würde einen gravierenden Vertrauensbruch in den Beziehungen zu den USA bedeuten.

Die Verteidigung warf dem Richter am Oberlandesgericht erneut vor, sich nicht mit Nachdruck um die Zeugenaussagen zu bemühen. "Wie können Sie diese Schreiben irgendwelcher Behörden so emotionslos hinnehmen?", fragte einer der Anwälte den Richter. Die Verteidiger des Marokkaners Mzoudi gehen davon aus, dass Binalshibh und Scheich Mohammed ihren Mandanten entlasten könnten. Die Verteidigung zeigte sich auch verärgert darüber, dass die Unterlagen über Binalshibhs Aussagen nicht in den Prozess eingebracht werden dürfen, obwohl die Bundesanwaltschaft bereits teilweise Kenntnis davon habe.

Offenbar wisse der SPIEGEL mehr als das Gericht, erklärte der Verteidiger. "Es ist schon gespenstisch, in einem Indizienverfahren auf Zeitungen und Fernsehen angewiesen zu sein", fügte Anwalt Michael Rosenthal hinzu. In der kommenden Woche sollen zwei SPIEGEL-Reporter, die offenbar wichtige Aussagen der Terrorhelfer kennen, als Zeugen in dem Prozess aussagen.

Abdelghani Mzoudi wird Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Er soll die Planungen zu den Anschlägen vom 11. September unterstützt haben. Im Februar war sein Landsmann Mounir al-Motassadeq wegen derselben Vorwürfe zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.