Mzoudi-Terrorverfahren Letzter Akt im Mai
Berlin - Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE wird die Revisionshauptverhandlung gegen Abdelghani Mzoudi am 12. Mai 2005 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe stattfinden. Es ist ein weiterer juristischer Schritt in dem schier endlosen Verfahren gegen den Marokkaner, der nach einem Freispruch des Hamburger Oberlandesgerichts seit April 2004 wieder auf freiem Fuß ist. Gegen dieses Urteil hatten die Ankläger von der Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger Revision eingelegt.
Die Bundesanwaltschaft wirft Abdelghani Mzoudi vor, Mitglied in der so genannten "Hamburger Zelle" rund um die Todes-Piloten vom 11. September gewesen zu sein, mit denen der Student eng befreundet war und zeitweise auch zusammen lebte. Außerdem lautet die Anklage auf Beihilfe zu den Selbstmordanschlägen in New York und Washington. Mzoudi werden insbesondere Geldüberweisungen vorgeworfen, die an die bereits in den USA lebenden Todes-Piloten gingen. Bei einer Verurteilung drohen Mzoudi 15 Jahre Haft.
Für die Verhandlung in Karlsruhe gibt es drei mögliche Ergebnisse: Entweder verwerfen die Bundesrichter die Revision und bestätigen damit den Freispruch. Oder sie verweisen den Fall zurück nach Hamburg, wo dann noch einmal komplett neu verhandelt werden müsste. Eine dritte Möglichkeit sieht vor, dass die Richter die Tatsachenfeststellungen des Hamburger Urteils rechtlich neu bewerten. In diesem Fall könnten sie noch am 12. Mai Mzoudi verurteilen.
Für den Fall eines Freispruchs in Karlsruhe hat die Stadt Hamburg schon alles vorbereitet, um Mzoudi abzuschieben. Seit längerem ist der Innensenator der Hansestadt, Udo Nagel, fest zu einer Ausweisung des Marokkaners in sein Heimatland entschlossen. Die dementsprechende Verfügung hat Nagels Behörde bereits im Sommer ausgearbeitet und rechtskräftig an Mzoudi versandt. Allerdings müssen die zuständigen Stellen noch auf das rechtskräftige Urteil gegen Mzoudi warten.
Immer wieder betont Nagel, dass Mzoudi eine Gefahr für das Wohl der Hamburger darstelle. Sowohl für Mzoudi als auch für seinen Kumpel Mounir al-Motassadeq, dessen zweites Verfahren in Hamburg fast zeitgleich mit Mzoudis Revisionstermin auf ein Urteil hinläuft, hat Nagel deshalb eine klare Parole ausgegeben: "Entweder ins Gefängnis oder die umgehende Abschiebung nach Marokko."
Matthias Gebauer