Nach der Verhaftung Wohin mit Schmökel?
Frankfurt an der Oder - Die brandenburgische Landesregierung will noch am Mittwoch über das weitere Vorgehen im Fall Schmökel informieren. Offen ist, ob der Verbrecher - wie vor seiner Flucht am 25. Oktober - in eine psychiatrische Spezialklinik oder in den geschlossenen Strafvollzug kommt. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte bereits am Dienstag darauf gedrungen, den Mann so schnell wie möglich nach Brandenburg zu bringen.
Nach Überzeugung Schönbohms sind bei der 13-tägigen Fahndung nach Schmökel keine erkennbaren Fehler gemacht worden. Er räumte aber ein, dass es möglicherweise kleinere Pannen gegeben habe. Der gesamte Einsatz werde gründlich aufgearbeitet.
Fest steht, dass der verurteilte Kinderschänder sich erneut vor Gericht verantworten muss. Es lägen zwei Haftbefehle gegen Schmökel vor, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder. Dem 38-Jährigen wird ein Raubmord und eine versuchte Tötung vorgeworfen. Er soll auf seiner Flucht einen Rentner erschlagen haben, um an dessen Auto zu kommen. Außerdem hatte der geistesgestörte Straftäter einen Pfleger niedergestochen und lebensgefährlich verletzt.
Über den Gesundheitszustand Schmökels ist noch wenig bekannt. Bei seiner Festnahme am Dienstag wollte er einen Polizisten mit einem Messer angreifen. Der Beamte schoss dem Gewaltverbrecher daraufhin in den Bauch. Die Ärzte nahmen eine Notoperation vor. Schmökel liegt nun im Kreiskrankenhaus Bautzen und wird von einer Schnellen-Eingreif-Gruppe scharf bewacht.
Von der Einschätzung der Mediziner hängt ab, wann Schmökel einem Haftrichter vorgeführt werden kann. "Solange er noch nicht vernehmungsfähig ist, ist er noch nicht unser Mann", so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.