Nach Prügel-Attacke: Welfen-Chef droht Haftstrafe - DER SPIEGEL
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Nach Prügel-Attacke Welfen-Chef droht Haftstrafe

Wegen seiner Attacke gegen den deutschen Hotelier Josef Brunlehner auf einer kenianischen Insel muss sich Prinz Ernst August von Hannover voraussichtlich vor dem Amtsgericht Hannover verantworten. Dem Chef des Welfenhauses könnte dort eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen, auf die sechs Monate bis zehn Jahre Haft stehen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Karlsruhe - Trägt das Opfer schwere bleibende Schäden davon, wird die Staatsanwaltschaft sogar wegen schwerer Körperverletzung ermitteln. Dort liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren. Hinzu kommt möglicherweise Beleidigung, weil er Brunlehner einen "Zuhälter" genannt hatte.

Dass dabei mehr als eine Bewährungsstrafe herauskommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Dabei spielt eine Rolle, dass die Attacke von Ernst August gegen einen Kameramann im Januar 1998 nicht als Vorstrafe gewertet werden kann, weil das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden war. Allerdings muss sich der Prinz auch auf eine zivilrechtliche Schadensersatzklage einstellen. Wie hoch ein mögliches Schmerzensgeld sein kann, hängt von der Schwere der Verletzungen ab. Dem Kameramann wurden damals 15.000 Mark zugesprochen.

Dass der Fall, obwohl er in Kenia stattgefunden hat, in Deutschland verhandelt wird, liegt daran, dass laut Strafgesetzbuch neben der Justiz des Tatortes auch die deutsche Justiz zuständig ist, wenn im Ausland von einem Deutschen eine Straftat begangen worden ist.