Nachbarschaftsstreit Umstrittene Lampe kommt ins Museum
Wiesbaden - Zwischen Scherz- und Lachartikeln soll die Lampe künftig nur noch Museumsbesucher in Wiesbaden amüsieren. Dies ist das Ende einer bitterbösen Fehde zwischen einem Richter und einem Kommissar des Bundeskriminalamtes. Der Amtsrichter hatte fast ein Jahr gegen die Außenlampe seines Nachbarn geklagt. Er hatte erklärt, die Glühbirne hindere ihn und seine Frau am Einschlafen. Der BKA-Mann weigerte sich jedoch, das Licht nachts zu löschen. Der Lichtschein solle schließlich Einbrecher abschrecken. Das wollte der Amtsrichter jedoch nicht einsehen, klagte - und siegte schließlich in der zweiten Instanz.
Das Gericht hatte dem BKA-Kommissar bei Verstoß eine viertel Million Euro Strafe oder eine sechsmonatige Haft angedroht. Das Landgericht Wiesbaden begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, das Licht der 40-Watt-Lampe sei für den Nachbarn eine "rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung" und sei mit "einer Einschränkung der Annehmlichkeit des Daseins" verbunden.
Auch aus Sicherheitsgründen sei die Außenleuchte nicht notwendig. Der Beklagte könne zum Schutz vor Einbrechern auch im Haus das Licht einschalten. Zudem sei der damit verbundene Stromverbrauch "unter gleichfalls zu beachtenden Umweltgesichtspunkten zu missbilligen".