Niederlande: Bewährungsstrafe nach tödlichem Discobrand - DER SPIEGEL
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Niederlande Bewährungsstrafe nach tödlichem Discobrand

Zweieinhalb Jahre nach dem Discobrand mit 14 Toten im niederländischen Volendam hat ein Gericht das Urteil über den Lokalbesitzer gefällt: schuldig der fahrlässigen Brandstiftung, Tötung und des Verursachens schwerer Verletzungen. Verurteilt wurde der Mann zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung.
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Volendam/Haarlem - Außerdem darf Inhaber Jan Veerman zwei Jahre lang nicht als Gastronom tätig sein. Und um seine Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft zu erfüllen, muss er 240 Stunden Sozialdienst ableisten, entschieden die Richter am Freitag in Haarlem. Ein Geschäftsführer und Veermans Tochter Laura als weitere Geschäftsführerin wurden freigesprochen.

Das Gericht machte den Geschäftsmann allein verantwortlich für die schweren Folgen des Brandes im Lokal "Het Hemeltje" (Zum kleinen Himmel) in der ersten Stunde des Jahres 2001. Es fand Veerman der fahrlässigen Brandstiftung, fahrlässigen Tötung und des fahrlässigen Verursachens schwerer Verletzungen für schuldig. Die Anklage hatte für Veerman 16 Monate Haft ohne Bewährung sowie zehn Monate für einen Geschäftsführer und drei Monate Haft für Veermans Tochter beantragt.

Jahrelang habe der Besitzer von drei Lokalen am Unfallort die Brandschutzbestimmungen sträflich missachtet, erklärte Richter Roelof Toeter. Dadurch konnte bei der Neujahrsfeier im überfüllten Lokal das Feuer an ausgetrockneten Tannenzweigen in kurzer Zeit so verheerende Folgen auslösen. 250 Jugendliche erlitten Brandwunden, die sie zum Teil ihr Leben lang schwer entstellen. Viele verbrachten Monate in Krankenhäusern und mussten zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen.

Um eine Schadenersatzregelung mit den Opfern zu erleichtern, hat das Gericht die Haftstrafe für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Bemühungen für eine außergerichtliche Regelung zwischen Angehörigen, Opfern und Veerman verliefen bislang ergebnislos. Eine Forderung der Staatsanwaltschaft nach 3000 Euro Geldbuße wegen Übertretung der Bauvorschriften und der Gaststättenverordnung wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Ein Sprecher der Verteidigung sprach in einer ersten Reaktion von einer relativ milden Strafe. Veerman sei erleichtert, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Berufsverbot sei aber ein heikler Punkt. Über eine etwaige Berufung sei noch nicht entschieden. Die Vereinigung von Angehörigen und Opfern wollte zu der Strafe für Veerman nicht Stellung nehmen, äußerte sich aber zufrieden, dass im Prozess dem Leid der Opfer Rechnung getragen wurde.