Niederlande Polizei löst illegale Silvesterparty mit Hunderten Feiernden auf
Feiernde bei der illegalen Silvesterparty in Rijswijk
Foto: SEM VAN DER WAL / EPARaven statt Lockdown: In den Niederlanden hat die Polizei mit einem Großaufgebot eine illegale Silvesterparty mit Hunderten Feiernden aufgelöst. Diese fand trotz des landesweiten Corona-Lockdowns statt. Auf dem Gelände einer früheren Fabrik im zentralniederländischen Rijswijk waren in der Neujahrsnacht Hunderte Beamte sowie zehn Polizeibusse im Einsatz, wie der öffentlich-rechtliche Sender NOS am Samstag berichtete.
Der Einsatz sei ohne Gewalt abgelaufen, es habe aber mehrere Festnahmen gegeben, berichtete die örtliche Mediengruppe Omroep Gelderland. Die Rave-Party hatte den Berichten zufolge am Silvesterabend in der Lagerhalle einer ehemaligen Ziegelei begonnen. Anwohner berichteten, vor dem Gebäude hätten zahlreiche Fahrzeuge mit deutschen, französischen, spanischen und italienischen Nummernschildern geparkt.
Nicht lebensnotwendige Geschäfte bis 14. Januar geschlossen
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Buren, zu der Rijswijk gehört, verurteilte die Party im Onlinedienst Twitter. »Das ist eine illegale Feier, also ist sie verboten«, schrieb Josan Meijers. »Außerdem ist sie während der Coronakrise nicht angemessen. Die Maßnahmen gelten für alle«, fügte sie mit Blick auf die Coronarestriktionen in den Niederlanden hinzu.
Burgemeester Josan Meijers: "Dit is een illegaal feest, het is dus verboden. Bovendien is het niet gepast in de coronacrisis. De maatregelen gelden voor iedereen!" (2/2) pic.twitter.com/pmGyW3miw3
— Gemeente Buren (@gemeenteburen) January 1, 2022
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Wegen zunehmender Corona-Neuinfektionen und der Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante war in den Niederlanden eine Woche vor Weihnachten ein neuer Lockdown verhängt worden. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte sowie Lokale, Kinos, Museen und Theater müssen bis zum 14. Januar geschlossen bleiben. In den Schulen des Landes soll frühestens am 10. Januar wieder Präsenzunterricht stattfinden. Im Freien dürfen sich maximal zwei Menschen treffen, Ausnahmen gelten unter anderem für Beerdigungen.