Overather Mordprozess: "Ein entsetzlicher Alptraum" - DER SPIEGEL
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Overather Mordprozess "Ein entsetzlicher Alptraum"

Im Prozess gegen einen Ex-Söldner, der eine dreiköpfige Anwaltsfamilie mit einer Pumpgun erschoss, sind die Plädoyers gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hält die Bluttat für Mord, der Verteidiger hingegen plädiert auf Totschlag. Der Todesschütze sei verzweifelt gewesen.
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Köln - Der Angeklagte Thomas A. solle eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten erhalten, sagte Rechtsanwalt Ralf Schwarz vor dem Kölner Landgericht. Es habe sich um eine "Verzweiflungstat" gehandelt, persönliche Konflikte hätten Thomas A. zur Tat getrieben.

Der frühere Söldner war laut Anklage am 7. Oktober 2003 mit seiner 19-jährigen Freundin Jennifer D. in eine Overather Anwaltspraxis gestürmt und hatte den 61-jährigen Rechtsanwalt Hartmut N., dessen 53 Jahre alte Ehefrau und ihre Tochter, 26, mit Kopfschüssen aus einer großkalibrigen Pumpgun getötet. Der Anwalt hatte in einem Rechtsstreit, in dem es um Mietschulden in Höhe von 10.000 Euro ging, den Gegner von Thomas A. vertreten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten die Höchststrafe gefordert: lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Thomas A., zehn Jahre Jugendstrafe für Jennifer D. Staatsanwältin Margarete Reifferscheidt sagte, beide hätten aus Habgier und Heimtücke gehandelt. Thomas A. habe sich zum Herrscher über Leben und Tod gemacht.

Der Verteidiger betonte, der 46-jährige A. habe sich nach der Tat geändert. Anfangs habe er die tödlichen Schüsse noch verherrlicht. Doch dann habe ein Umdenken eingesetzt. "Er ist nicht mehr der, der er am Tattag war", sagte Schwarz. Verteidiger Frank Seebodde beantragte Freispruch für Jennifer D. Sie sei bei der Tat zwar dabei gewesen, sei aber "ohne persönliche Schuld". Die junge Frau, die damals in Thomas A. verliebt gewesen sei, habe "nicht geahnt, dass es zu einer solchen Tat mit so verheerenden Folgen kommen konnte". Nach dem ersten tödlichen Schuss auf die Ehefrau des Anwalts sei Jennifer "völlig verstört und verzweifelt" gewesen und habe "existenzielle Angst" vor dem Ex-Söldner gehabt. Seebodde mutmaßte, dass Thomas A. auch sie erschossen hätte, wenn sie sich anders verhalten hätte.

Vor Gericht hatte Thomas A. zunächst erklärt, die Opfer im Namen einer SS-Division Götterdämmerung "exekutiert", weil sie Vertreter der ihm verhassten Berufsgruppe der Juristen gewesen seien. Im Oktober hatte Thomas A. diese Aussage jedoch zurückgezogen und erklärt, die Tat doch nicht geplant zu haben. Er sei wütend darüber gewesen, dass der Anwalt bei dem Streit um Mietschulden die Gegenseite vertreten hatte.

Zuletzt hatte der Angeklagte in dieser Woche in einem vom Vorsitzenden Richter Paul Schwellenbach verlesenen Brief erklärt, er habe die tödlichen Schüsse damals als "historische Tat gegen politische Unterdrückung" gesehen. Erst nach dem Erfolg der NPD bei der sächsischen Landtagswahl habe er erkannt, "dass die rechten Parteien auch mit demokratischen Mitteln an die Macht" kommen könnten. Seitdem sehe er ein, dass es "ein sinnloser, dreifacher Mord" gewesen sei und "ein entsetzlicher Alptraum".

Das Urteil wird voraussichtlich am 7. Dezember gesprochen.