Pascal-Prozess: Angeklagter wirft Polizei Misshandlungen vor - DER SPIEGEL
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Pascal-Prozess Angeklagter wirft Polizei Misshandlungen vor

Im Prozess um den verschwundenen fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken hat einer der Angeklagten schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben. Er sei bei seiner Vernehmung geschlagen und gedemütigt worden. Aus Angst vor Quälereien habe er gelogen. Den vermissten Pascal habe er gar nicht gekannt.
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Saarbrücken - Der 49 Jahre alte Beschuldigte ließ über seinen Verteidiger Clemens Schug erklären, er habe in dem Glauben ausgesagt, Zeuge zu sein, nicht Beschuldigter. Der Anwalt sprach von "verbotenen Vernehmungsmethoden" bei der Polizei. Die Polizeibeamten hätten den Mann nicht über seine Rechte aufgeklärt.

Der Angeklagte widerrief Aussagen, er habe den mutmaßlich von Kinderschändern getöteten Pascal gekannt. Er sei auch nicht am vermuteten Todestag des Jungen am 30. September am Tatort, in der Bierkneipe "Tosa-Klause", gewesen und habe mit dem Fall nichts zu tun.

Die Androhung von Gewalt in einem polizeilichen Verhör ist zurzeit Gegenstand eines spektakulären Prozesses in Frankfurt. Der ehemalige Polizei-Vizepräsident und ein Vernehmungsbeamter stehen vor Gericht, weil sie dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler Gewalt angedroht haben sollen. Der Prozess gegen den Mörder Gäfgen wäre beinahe geplatzt, als das Gericht all seine Geständnisse wegen der Gewaltandrohung für nichtig erklärte. Gäfgen wiederholte sein Geständnis jedoch und wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Anklage im Pascal-Prozess wirft 13 Männern und Frauen Mord, schweren sexuellen Missbrauch oder die Beihilfe zu diesen Taten vor. Die meisten von ihnen schweigen oder streiten die Tat ab. Das Gericht hatte die Verhandlung nach dreiwöchiger Unterbrechung wieder aufgenommen. Der Prozess war unterbrochen worden, weil ein 42 Jahre alter Hauptbeschuldigter einen Selbstmordversuch unternommen hatte.

Heute sagte eine 17 Jahre alte Zeugin unter Tränen aus, sie könne sich an frühere Aussagen bei der Polizei nicht erinnern. Sie hatte damals angegeben, am 30. September selbst zweimal in der "Tosa-Klause" gewesen zu sein. Vor Gericht konnte sie sich nur noch an einen kurzen Besuch in der Kneipe erinnern, aber nicht mehr an die anwesenden Gäste.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.